Staatsanwaltschaft Berlin
Leitender Oberstaatsanwalt
Jörg Raupach
Turmstr. 91
D-10559 Berlin
AZ 115/23F01
Silvester-Ausschreitungen in Berlin
Offener Brief an Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Raupach,
ich habe Sorge, dass dem Staat, gerade in Berlin, die Kontrolle entgleitet. Nicht, dass Täter identifiziert und verfolgt werden, erschreckend ist aus Beobachterposition, wie mit den Straftaten umgegangen wird.
Es erscheint, dass nicht angemessen reagiert wird, verharmlosend mit den Taten umgegangen wird.
Glauben Sie mir, der Rest der Republik ist erschrocken und verunsichert und Berlin reagiert … haja, Chaoten … die üblichen BlaBla-Juristen weisen darauf hin, dass man keinen Generalverdacht gegen Fremde erheben dürfe usw..
Es geht hier nicht um einen Generalverdacht, sondern um den konkreten Verdacht von Personen, die die Silvester-Nacht dazu genutzt haben, alle anzugreifen, die ein blaues Licht auf dem Dach haben (Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen). Am Dienstag die Meldung in allen Medien, dass alle Täter auf freiem Fuß seien. Kein einziger Haftbefehl wurde erlassen. Ein angeblicher Top-Jurist dekliniert im FOCUS verschiedene Straftatbestände herunter: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung. Der Jurist ist der Auffassung, dass die Täter mit einer Gefängnisstrafe ernsthaft nicht rechnen müssen.
Sie sind der Repräsentant der Behörde, die die Verantwortung trägt.
War es das wirklich?
Am Dienstag war dann noch folgende Meldung zu lesen:
In der Neujahrsnacht in Berlin wurden Feuerwehrleute in einen Hinterhalt gelockt und ausgeraubt. Die Einsatzkräfte wurden zu einem Einsatz gerufen, wo versteckt 25 Vermummte auf sie warteten und auf sie losgingen.
In der Neujahrsnacht wurden in Berlin Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sowie Rettungssanitäter angegriffen. Von einem besonders perfiden Vorfall berichtet der Pressesprecher der Berliner Feuerwehr, Thomas Kirstein, gegenüber „NonstopNews“. Kollegen wurden bei einem Einsatz in Neukölln in einen Hinterhalt gelockt und ausgeraubt.
Berliner Feuerwehr von Vermummten in Hinterhalt gelockt und ausgeraubt
Kirstein berichtet: „Wir haben jetzt gerade erfahren, dass ein Löschfahrzeug, dass hier zu dieser Einsatzstelle alarmiert war, ja man muss sagen, in einen Hinterhalt gelockt worden ist. Es war eine Barrikade auf der Hermannstraße. Das Fahrzeug hielt an, die Barrikade hat gebrannt. Und kurz nachdem das Fahrzeug angehalten hat, sind 25 Vermummte auf dieses Fahrzeug zugestürmt, haben die Rollläden hochgerissen, wollten Gerätschaften klauen, haben mit Waffen auf dieses Fahrzeug geschossen, sodass unsere Kollegen nur noch die Flucht antreten konnten. Es wurde glücklicherweise niemand verletzt. Und einige Ausrüstungsgegenstände sind entwendet worden. Ich bin ehrlich an dieser Stelle: Das ist fast nicht mehr zu glauben.“
103 festgenommene Personen wieder auf freiem Fuß
Noch ist nicht bekannt, wie hoch der entstandene Schaden ist. 103 Personen wurden nach den Silvester-Krawallen in Berlin festgenommen. Mittlerweile sind alle wieder auf freiem Fuß. In der Bundeshauptstadt müssen Festgenommene spätestens nach 48 Stunden wieder freigelassen werden, wenn keine ausreichenden Gründe für Untersuchungshaft vorliegen.
Müsste von der Staatsanwaltschaft Berlin nicht in vielen Fällen wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt werden? Liegt hier seitens der Behördenmitarbeiter nicht eine schleichende Straf-/Verfolgungsvereitelung vor?
Tut die Staatsanwaltschaft hier das, was von Rechts wegen geboten ist? Tut sie das, was im Vertrauen auf die Sicherheit im Staat notwendig ist? Schützt die Staatsanwaltschaft diejenigen, die für uns alle in der Silvester-Nacht den Kopf hinhalten, die Polizisten, die Feuerwehrleute und die Sanitäter? Oder sehen Sie in der Berufswahl die bewusste Eingehung eines erhöhten Risikos?
Ist das Deutschland 2023?
Wenn hier keiner der Straftäter mit einer unbedingten Freiheitsstrafe belegt wird, sollten Sie Ihren Platz räumen.
Verantwortung bedeutet, im richtigen Moment „durchzuziehen“ und nicht zu kapitulieren.
Ich bitte um Rückmeldung, ob vorliegend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall eingeleitet worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
R. Fischer
Rechtsanwalt