Auch wenn sich die meisten Finanzämter Zeit lassen oder Überlastung beklagen, sind zwischenzeitlich schon einige Grundsteuerwertbescheide und/oder Grundsteuermessbescheide ergangen, gegen die dann die betroffenen Eigentümer Einspruch eingelegt haben. Wenn diese (negativ) beschieden sind, kann geklagt werden. Erste Klagen sind bei den Finanzgerichten schon anhängig. Wir raten in Ihrem Fall das gleiche zu tun. Wir raten auch, gegen jeden Grundsteuerwertbescheid und jeden Grundsteuermessbescheid Einspruch einzulegen, selbst dann, wenn die Rechtsmittelfrist hierfür schon abgelaufen wäre. In dem Fall kann man sich einen besonderen Rechtsbehelf zu Nutze machen.

 

Bei einer Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird der Betroffene von einem Eigentümerverband unterstützt. Hintergrund ist, dass die Grundsteuer ab 2025 auf neuer Basis berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem anderen Verfahren bemängelt, dass die von den Finanzämtern als Berechnungsgrundlage herangezogenen Jahrzehnte alten Grundstückswerte nicht mehr zeitgemäß seien und deswegen eine Änderung verlangt. Das Problem ist aber: die Kommunen, für die die Grundsteuer die Haupteinnahmequelle darstellt, versuchen die Steuer im Rahmen einer neuen Bewertung zu „optimieren“, also zu verteuern. Zwar wird überall erklärt, dass die Steuer in der Gesamtschau nicht angehoben wird, doch darf man sich auf solche Scheinheiligkeit in der Regel nicht verlassen. Der Staat ist längst zum Melker der Nation geworden. Außerdem sind die Bescheide nach bisheriger Durchsicht nicht transparent genug, zum anderen darf die Einnahmeoptimierung nicht das wahre Ziel der Reform sein, ist es aber nach Auffassung vieler Kritiker doch, sodass die neue Grundsteuer in den nächsten Jahren vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Tauglichkeit hin geprüft werden wird.