Im Prinzip ja. Wir vertreten erste Opfer, die sich in einer Apres-Ski-Bar in Österreich Anfang März mit Corona angesteckt haben.
Schadensersatzrecht funktioniert nach deutschem und nach österreichischem Recht nach dem Verursacherprinzip. Hätten die Behörden und möglicherweise auch der Barbetreiber früher reagiert, hätten sich viele arglose Urlauber gar nicht angesteckt. Für die Betroffenen ist allerdings die Infektionskette als Kausalkette nachzuweisen. Und das kann man hier auf den ersten Blick. Obwohl isländische Behörden aufgrund erkrankter Urlaubsrückkehrer das Skigebiet schon am 5. März 2020 zur Risikozone erklärten, wurde in den Bars von Tirol erstmals fröhlich weiter gefeiert. Selbst nachdem auch in Norwegen ab dem 7. März Urlaubsrückkehrer aus Österreich positiv getestet worden waren, erklärte der Tiroler Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber, dass von einem Barkeeper mit Coronavirus eher keine Gefahr ausginge. Das Wochenende und die kommende Woche wollte man offensichtlich noch „mitnehmen“.
Für die Gäste hatte dies fatale Folgen, für die Verantwortlichen wahrscheinlich Schadensersatzansprüche zur Folge nebst Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch Unterlassen. Wir haben den Opfern geraten auch dann vorzugehen, wenn die Krankheit im Einzelfall nicht als lebensgefährlich herausstellen sollte. Noch sind die auch von Behandlung und in Quarantäne. Wir berichten weiter.