Der Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen scheint auf eine 26-jährige feierlustige Superspreaderin zurückzuführen sein, die nach ihrer Urlaubsrückkehr aus Griechenland feuchtfröhlich durch die Kneipen von Garmisch gezogen ist, obwohl sie Corona-Symptome bei sich bemerkte und nach einem Test bis zur Vorlage des Ergebnisses unbedingt in Quarantäne bleiben sollte. Tat sie aber nicht. Mit großem Aufwand wird jetzt nachverfolgt wen die Frau alles angesteckt haben könnte.
Von einem Bußgeld in Höhe von € 2.000,00 ist die Rede. Aber das dürfte nicht alles sein. Die Maßnahmen, die die Frau ausgelöst hat, kosten zweifelsohne Geld. Wer solche Kosten verursacht, haftet grundsätzlich dafür. Ob die eigene Haftpflichtversicherung in diesem Fall eintritt, dürfte ist fraglich.
Es kann für die Frau aber noch schlimmer kommen. Der Nachweis der Infektionskette ist immer gleich auch der Nachweis einer möglichen Haftungskette. Haben sich andere angesteckt oder stirbt gar jemand, könnte die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung haften mit den ganzen Konsequenzen des Strafgesetzbuches. In Moormerland (Kreis Leer) ermittelt die Staatsanwaltschaft nach der Wiedereröffnung des Restaurants „Alte Scheune“ wegen fahrlässiger Tötung, weil infolge der Teilnahme infizierter Gäste schließlich zwei Personen, die sich dort mit dem Corona-Virus infiziert haben und verstorben sind.
Nun hat der Sprecher des zuständigen Landratsamtes mitgeteilt, dass darüber nachgedacht wird, das Nachtleben in Garmisch-Partenkirchen (drastisch) herunterzufahren. In rechtlicher Hinsicht stellt sich die berechtigte Frage, ob die betroffenen Wirte dann ebenfalls Ansprüche gegen die Verursacherin geltend machen können.
Ensprechend wird ein Wirt in Garmisch von Focus.de [ https://www.focus.de/gesundheit/news/corona-ausbruch-in-garmisch-superspreaderin-ging-trotz-symptomen-in-bayern-auf-kneipentour_id_12424007.html ] zitiert:
"Das macht den Besitzer der Cocktail-Bar Peter Messerschmitt mächtig sauer. Er schwanke zwischen Fassungslosigkeit und Wut - "Fassungslos, wie jemand so blöd sein kann“. Immerhin sollte sich die junge Frau mit Corona-Symptomen in Quarantäne begeben. Laut der Zeitung bezeichnete Messerschmitt die Karaoke-Teilnehmerin als „potenzielle Killerin“. Er spürt die Konsequenzen auch persönlich im Geschäft: Seit Freitag gelten nach dem Ausbruch auch neue Corona-Beschränkungen in dem Ferienort. Gaststätten müssen schon um 22.00 Uhr schließen - nur noch maximal fünf Personen dürfen sich in Lokalen treffen. Die örtliche Hotellerie ist entsetzt."
Vielleicht muss man es der Selfie-Generation („Ich im Mittelpunkt“) nochmals deutlich sagen: Man kann auch für Leichtsinn voll haften. Auch wegen Gesundheits- und Geschäftsschädigung.
UPDATE vom 15.09.2020:
Während die Bewohner von Garmisch zum Teil plötzlich Verständnis für die Superspreaderin aufbringen und ihr sogar verzeihen, hat die Staatsanwaltschaft München II ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die 26-jährige US-Amerikanerin wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung eingeleitet. Dies ist nach dem NATO-Truppenstatut bezüglich beschäftigter Personen von US-Einrichtungen zulässig. Wir gehen davon aus, dass die feierfreudige Frau nun plötzlich Heimweh bekommt und demnächst in die USA zurückkehren will.