Ein Corona-Ausbruch in dem Restaurant „Alte Scheune“ im Kreis Leer hat bundesweit für Aufsehen erregt. Dort sich hatten sich bei einer Feier im Mai mehr als die Hälfte der dortigen Gäste infiziert. Zwei Rentner verstarben darauf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwischenzeitlich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Es wird dabei dem Anfangsverdacht nachgegangen, dass drei Gäste die Feier aufgesucht haben, obwohl sie abends zuvor Symptome bemerkten, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuteten. Wer in Kenntnis dieser Umstände sich „unter Leute“ begibt, muss möglicherweise auch strafrechtlich dafür haften, wenn dann einer deswegen stirbt, ganz abgesehen von einer zivilrechtlichen Haftung, die hier eintreten kann.