Als die Corona-Krise auf Deutschland hereinbrach, senkte der Staat die Hürden für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, damit schnell und flexibel reagiert werden konnte. Eine Reihe von Unternehmen die von der Krise noch nicht oder noch nicht unmittelbar betroffen waren, nutzten die Möglichkeit der staatlichen Hilfe und beantragten Kurzarbeitergeld, obwohl die Voraussetzungen hierfür tatsächlich noch gar nicht vorlagen oder stellten schnell noch Mitarbeiter ein die aus dem Familienumfeld stammten, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Diese Fälle werden jetzt von der Bundesagentur für Arbeit im Nachhinein überprüft.

 

Zwar waren die meisten in der Krise ehrlich, aber es gibt auch einige dicke schwarze Schafe. Auch die Existenzhilfen von Selbstständigen werden im Nachhinein überprüft.

 

Es ist in jedem Fall sinnvoll die Ausgaben der Unterstützungszahlungen im Nachhinein sinnvoll darlegen zu können. Im Rahmen der Buchhaltung sollte man hier gegebenenfalls besondere Verrechnungskonten einrichten.

 

[Bericht zu Kurzarbeit–Missbrauch auf N-TV.de vom 27.07.2020: BA prüft 100-fachen Kurzarbeit-Missbrauch]