VW stellt sich in der Masse darauf ein, auch bei einer endgültigen Niederlage vor Gericht erfolgreich aus der Dieselaffäre herauszukommen.

 

Und das geht so: In der Regel gewähren die Gerichte VW-Kläger und Schadensersatz dergestalt:  Rückgabe Ihres Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises und der Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Der anrechenbare Nutzungsausgleich bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern. Je mehr Kilometer, desto weniger ist der Rückkaufswert. Da ein Dieselfahrer das Fahrzeug in der Regel bis zu seiner Rückabwicklung weiter nutzt und bis dahin Jahre vergehen können, steigt die Zahl der gefahrenen Kilometer. Irgendwann wird es dann wirtschaftlich uninteressant. Wir haben zwar für eine Reihe der Mandanten erreichen können, dass ein Nutzungsvorteil nicht abgezogen werden muss, doch spricht ein Großteil der Gerichte diesen Volkswagen zu. Je länger jemand zuwartet, desto weniger ist der Rückabwicklungsanspruch wert!

Mercedes Benz war anfangs vom Dieselskandal vermeintlich verschont geblieben. Landgericht Stuttgart ist die Klagewelle dafür jetzt umso heftiger. Die meisten Klagen werden am Firmensitz des Autoherstellers eingereicht. In der ersten Jahreshälfte 2019 waren das schon weit über 1000 Klagen, Tendenz steigend. Vom Landgericht Stuttgart war deshalb schon eine erste Hilfeschrei zu vernehmen, der Gerichtspräsident Andreas Singer ist sicher: „Klar ist, dass wir für eine auf Jahre angelegte strukturelle Mehrbelastung dringend Verstärkung brauchen.“

 

Wir sehen im Verhalten des Daimler-Konzerns in vielen Fällen einen systematischen Betrug am Kunden. Bei unerlaubten Handlungen kann auch bei anderen Gerichten Klage eingereicht werden, die nicht so überlastet zu sein scheinen. Wir meinen auch, dass die Vorstände persönlich mithaften.

VW: Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Touareg, Sharan, Caddy, Amarok (Euro-Norm 4, 5, 6)

Audi: A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT (Euro-Norm 4, 5, 6)

Porsche: Cayenne, Macan, Panamera (Euro-Norm 4, 5, 6)

VW versucht bei den Dieselprozessen immer wieder den Betrug  ‚ungeschehen‘ zu machen, indem es auf die durchgeführten Software-Updates verweist. Das LG Düsseldorf lässt diese Argumentation nicht gelten:  Betrug ist Betrug. Das Gericht ging weiter von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Kunden aus im Sinne von § 826 BGB.

Wir haben bereits darüber berichtet, dass erstmals das heimische Oberlandesgericht Karlsruhe (13. Zivilsenat in Freiburg) in drei Fällen VW bzw. die Autohäuser zur Lieferung fabrikneuer, typengleicher Ersatzwagen verurteilt hat. Auf die bislang erfolgte Nutzung und zurückgelegten Kilometer ist kein Nutzungsersatz zu bezahlen.

 

In der Sache ging es um zwei Autokäufe Fahrzeugtyp Touran und Sharan aus dem Jahre 2009 und 2011 sowie Audi A3 aus dem Jahre 2013.

 

Da Ende des Jahres Ansprüche von VW- und Audi-Käufern zu verjähren drohen, sollte jeder Diesel-Besitzer rechtzeitig prüfen lassen, ob ihm Schadensersatzansprüche zustehen und ob er rechtzeitig Ansprüche geltend machen will.

 

Folgende Modelle von VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat sind betroffen:

 

Die Motormodelle EA189 und EA897 (Euronorm 4, 5 und 6).

 

Bei VW: Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Sharan, Tuareg, Caddy, Amarok.

 

Bei Audi: A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT.