Porsche hat unlängst erklärt, künftig keine Diesel-Fahrzeuge mehr herzustellen. Die „Altfälle“ müssen jedoch noch abgewickelt werden, nach Ansicht der Richter durch Schadenersatzzahlungen. Noch letztes Jahr hat das Landgericht Kiel in einem Urteil entschieden, dass Porsche dem Käufer eines Macan Diesel erheblichen Schadensersatz zahlen muss.

Schon im Mai 2018 hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) festgestellt, dass in folgenden Porsche-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verbaut worden sind. Betroffen sind davon über 60.000 Fahrzeuge. Einmal geht es um das aktuelle Modell des Macan 3.0 Liter V6 mit einer Stückzahl von 53.000 und um den Cayenne 4.2 Liter V8 mit knapp 7.000 Exemplaren.

Selbst wenn die Fahrzeuge nachgebessert wurden oder werden, ist ein Schadenersatz nicht ausgeschlossen. Nicht einmal, wenn man das Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft hat.

Wer betroffen ist, sollte dringend seine Rechte nutzen.

Für ein kostenloses Erstgespräch stehen in unserer Kanzlei zur Verfügung Herr RA Oliver Hirt und Herr RA Rafael Fischer, Telefon 0 75 31 / 59 56 -10.

 

[LG Kiel, Urteil vom 30.10.2018, 12 O 406/17]