Was für Neu- und Umbauten schon seit 2013 gilt, wird nun für alle Wohnungen Pflicht. Jährlich sterben in Deutschland etwa 400 Menschen durch Brände und meist ist es nicht das Feuer selbst, als viel mehr der Rauch, der zum Erstickungstod führt. Umso wichtiger ist es, das in Wohnungen Rauchwarnmelder angebracht sind, die frühzeitig anschlagen, damit wertvolle Zeit zur Flucht bleibt.

78 Jahre alt äußerst rüstig und Kettenraucher dürfte die treffende Beschreibung für den Rentner Friedhelm Adolfs sein. In dem langwierigen und mit großem Medieninteresse verfolgten Rechtsstreit um die Kündigung des Mietvertrages des kettenrauchenden Rentners wies das Landgericht Düsseldorf am 28.9.2016 die Klage seiner Vermieterin ab. Schon vor Jahren hatte die Vermieterin den Mietvertrag des Rentners fristlos gekündigt. Angegeben als Kündigungsgrund war, dass der Kettenraucher seinen Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und damit auch die Gesundheit der Nachbarn gefährdet hätte. Friedhelm Adolfs wehrte sich gegen diese Kündigung. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf und auch dem Landgericht Düsseldorf hatte die Vermieterin Erfolg. Beide Instanzen hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Friedhelm Adolfs wollte sich jedoch noch nicht geschlagen geben und zog vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter hoben die Urteile der Vorinstanzen im Februar 2015 auf und verwiesen die Sache erneut an das Landgericht Düsseldorf zurück.

Am 13. September haben wir über diesen Fall zum ersten Mal berichtet. Die Gegenseite akzeptiert das Räumungsurteil nun doch. Am 2. Oktober soll Schlüsselübergabe sein.  Die Mietnomaden wollen es nicht auf eine Zwangsräumung ankommen lassen. Wir hatten bereits im Vorfeld eine „Berliner Räumung“ angedroht. Was unter einer Berliner Räumung zu verstehen ist, erklären wir hier in Kürze.

 

 

Dreimal die Wohnung gewechselt, dreimal Mietrückstände. Schon seit Jahren mietet sich eine Stockacher Familie mit zwei Kindern immer wieder bei gutgläubigen Vermietern ein. Kaum drin in der Mietwohnung wird die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt. Diese Vorgehensweise praktiziert die junge Familie aus Stockach so schon seit Jahren. Aufgrund der ausbleibenden Mietzahlungen kündigte unser Mandant das Mietverhältnis fristlos. Der Fall kam daher vor das Amtsgericht Stockach. Der Richter kannte die Einwände der Eheleute aber schon aus anderen Verfahren und verurteilte die Mietnomaden bis spätestens zum 30. September 2016 zu räumen. Eine Nachfrage bei dem örtlich zuständig Sozialamt hat ergeben, dass die Mietnomaden in einer Notunterkunft untergebracht werden können. Solche stehen mit dem Nachlassen der Flüchtlingswelle wieder ausreichend zur Verfügung. Eine Beschwerde der Familie wegen zu kurzer Räumungsfrist lehnte das Amtsgericht ab. Sollte die Familie nun bis zum 30. September die Wohnungen nicht geräumt haben, werden wir den Gerichtsvollzieher mit einer sogenannten „Berliner Räumung“ beauftragen. Wir berichten weiter und erklären dann auch, wann und warum eine Berliner Räumung durchgeführt wird.

 

Ein Vermieter kann das Mietverhältnis mit einem psychisch erkrankten Mieter fristlos kündigen, wenn dieser gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. Das entschied das Landgericht (LG) Heidelberg in einem entsprechenden Fall.