Zum 19.10.2017 ist eine Regeländerung betreffend das Bilden einer Rettungsgasse, telefonieren/tippen am Steuer und Vermummung hinter dem Steuer in Kraft getreten. Bei Missachtung kann es richtig teuer werden und Fahrverbote werden ebenfalls verhängt.

 

Bei einer Zuwiderhandlung gelten nunmehr folgende Strafen:

 

Rettungsgasse

Bislang wurde das Bilden keiner Rettungsgasse mit einer Geldbuße von € 20,00 belangt. Ab sofort sind Geldstrafen bis zu 320,00 €, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot möglich.

 

Smartphone/Navigationsgerät

Auch telefonieren und tippen am Steuer wird nun deutlich schärfer bestraft. Hierfür kann eine Geldstrafe bis zu € 200,00 und ein Monat Fahrverbot verhängt werden.

 

Achtung: Selbes gilt auch für das manuelle Eingeben von Adressen in Navigationsgeräte.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Regelung greift, sobald der Motor des Fahrzeuges läuft. Auch bei Rotphasen an der Ampel kommt es zu einer Ahndung, selbst wenn das Fahrzeug über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. Übrigens werden die Verstöße auch bei Radfahrern, jedoch „nur“ mit einer Geldbuße von € 55,00 belegt.

 

Vermummungsverbot

Neu und damit ausdrücklich geregelt ist nun auch, dass ab sofort das Gesicht hinter dem Steuer nicht mehr verhüllt sein darf. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von  € 60,00 geahndet. Als Ausnahme gelten lediglich Schutzhelme bei Motorrädern und bei anderen Fahrzeugen mit Helmpflicht.