Nein, sagt das Amtsgericht Wiesbaden, zumindest in Tiefgaragen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mit Urteil vom 04.02.2022 hat das Amtsgericht Wiesbaden geurteilt, dass eine WEG die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen darf. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“. Die Argumente der WEG waren, dass die Dauer des Brandverlaufs im Falle eines Brandes länger als bei einem Benzinbrand sei und im Gegensatz zu einem herkömmlichen Benzinbrand die Batterie bzw. das Fahrzeug nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne. Nach allgemeinen Erkenntnissen sind Akku-Brände nicht häufiger, aber schwerwiegender. Dem Amtsgericht Wiesbaden reichte das aber nicht aus.
[AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, Az. 92 C 2541/21]