Mittlerweile ein gewohntes Bild: Die komplette Autobahn ist frei, trotzdem fahren alle ständig in der Mitte. Ein Phänomen das regelmäßige Autobahnfahrer oftmals zur Weißglut treibt.
Ist dieses Verhalten überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich gilt das sogenannter Rechtsfahrgebot. § 2 II StVO besagt: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Verkehrsteilnehmer müssen also möglichst weit rechts fahren. Dies gilt prinzipiell auch für dreispurige Autobahnen. Will jemand überholen, so darf er hierzu selbstverständlich auch auf die Mittelspur fahren: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 II) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ (§ 7 I StVO).
Die Straßenverkehrsordnung schreibt in diesem Fall sodann vor: „Wer überholt muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.“ (§ 5 IV 5 StVO)
Der Gesetzgeber macht hiervon eine Ausnahme: § 7 II c StVO
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“ Doch was bedeutet „hin und wieder“? Jedenfalls bedeutet dies nicht – wie von vielen Mittelspurschleichern offensichtlich so verstanden – dass sobald in 10 km Entfernung am Horizont ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu erahnen ist - ständig in der Mitte gefahren werden darf! Wer dennoch das Rechtsfahrgebot missachtet und dabei andere gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von € 80,00 und einem Punkt in Flensburg rechnen. 100 € und ein Punkt sind fällig, wenn dabei auch noch ein Unfall verursacht wird. Die meisten Mittelspurschleicher sind Menschen, die wenig Routine beim Autofahren haben. Für diese Menschen bedeutet jeder Spurwechsel maximalen Stress. Aus Angst oder Unsicherheit vor einer solchen Stresssituation, bleiben sie somit lieber auf der Mittelspur.
Auch wenn es schwerfällt, als betroffener Autofahrer sollten Sie hier gelassen bleiben und den Mittelspurschleicher überholen. Lassen Sie sich dabei nicht von einem Fehlverhalten hinreißen, es gelten weiterhin auch für Sie die Verkehrsregeln. Wer rechts überholt, drängelt oder vorschriftswidrig die Lichthupe einsetzt, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen.
In diesem Sinne, gute Fahrt!