Es geht um die Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen 2. Generation. Viele Fahrzeuge wurden möglicherweise mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von Abgasreinigungssystemen zugelassen. Bei solchen Fahrzeugen schaltet sich das Abgasreinigungssystem aus, wenn bestimmte Außentemperaturen über- oder unterschritten werden. Der Vorwurf der Kritiker ist der, dass in der Praxis hier die Ausnahme zur Regel gemacht wird, dass sog. „Thermofenster“ fast immer „geschlossen“ bleiben. Das Problem liegt auch zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.

 

In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Rechtsstreit gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig nunmehr ein obsiegendes Urteil errungen, worin festgestellt wurde, dass das KBA VW im Jahr 2016 zu Unrecht erlaubt hat, die manipulierten Dieselfahrzeuge wieder auf den Straßen fahren zu lassen.

 

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch ist es schon jetzt ein Meilenstein und ein Schlag gegen die Autoindustrie, weil beinahe sämtliche Marken betroffen sind. In einem nächsten Schritt könnten sogar Benziner betroffen sein, weil auch diese temperaturgeführte Abschalteinrichtungen verwenden. Der Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch, forderte nach Urteilsverkündung Bundesverkehrsminister Volker Wissing (zugleich Chef des KBA) dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die rund 10 Millionen „Betrugsdiesel“, die noch auf deutschen Straßen unterwegs sind, entweder still gelegt oder auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden.

 

Wenn dem so ist, haben die Käufer entweder einen entsprechenden Nachrüstungsanspruch oder können ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Hier dürfte aber in nächster Zeit das Problem der Verjährung zu beachten sein.

 

[Urteilstext lag zum 23. Februar 2023 noch nicht vor]