Anklage gegen Peter Jensen
Der Sozialhilfeempfänger Peter Jensen drehte im Jahr 2014 einem in der Schweiz wohnenden Landwirt das Softwareprogramm „Paula“ an, das angeblich in der Lage sein sollte, die Kursentwicklungen vorherzusehen. Für das von ihm selbst entwickelte Programm knöpfte Herr Jensen dem Schweizer Landwirt € 12.500,00 ab und weiteres Geld für eine Beteiligung an einer Briefkastenfirma in Panama, die ohne jedwede Geschäftstätigkeit war, Präsident Peter Jensen.
S&K-Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen zurück
Wer als Anleger in S & K Sachwerte Nr. 2 oder S & K Real Estate Value Added investiert und in der Vergangenheit (vermeintliche) Gewinnausschüttungen erhalten hat, erhält dieser Tage wahrscheinlich eine Klage zugestellt von dem Insolvenzverwalter der S & K – Firmengruppe Achim Ahrendt. Viele Anleger beklagen, nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters hat seinen Rechtsgrund darin, dass es sich bei den Auszahlungen um keine echten Gewinnausschüttungen handelt, sondern um verdeckte Einlagenrückzahlungen. Ein echter Gewinn durch Einnahmeüberschuss drückt sich im Bilanzgewinn aus.
Erwerb von FXCCP-System S.A. Panama-Aktien gegenüber Konstanzer Geschäftsmann anfechtbar
Der Konstanzer Währungshändler Peter J., über den wir kürzlich wegen seines angeblichen Wunderprogramms PAULA berichtet haben, hat auch Panama-Aktien verkauft. Herr J. gab sich dabei sehr weltmännisch als Generalbeauftragter einer international tätigen Foreign Exchange Trading Company mit Sitz in Panama und tat so, als sei die Gesellschaft erfolgreich am Markt tätig. Das einzige, was erfolgreich „klappert“, ist der Briefkasten der Briefkastenfirma. Jetzt wurde er wegen arglistiger Täuschung zur Rückzahlung verpflichtet. Für die wertlosen Papiere hat der Konstanzer eine feste Dividende von 15 % p.a. versprochen, ganz ohne Personal oder messbare Geschäftstätigkeit. Trotz gerichtlicher Aufforderung blieb der Konstanzer Geschäftsmann insoweit lieber stumm und wurde daher zur Rückzahlung des Betrages von € 20.000,00 verurteilt.
Software „Paula“ taugt nicht – Verkäufer schadenersatzpflichtig
Der angebliche Börsenspezialist Peter J. aus Konstanz hat im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet schon einige Vorträge darüber gehalten, wie man reich wird: Nämlich mit der angeblich von ihm entwickelten Software „Paula“ könnte man im internationalen Devisenhandel ganz einfach Geld verdienen. J. behauptet sogar: Paula ist eine „Geldmaschine“. Für nur € 12.500,00 kann man die Geldmaschine erwerben. „Alles Quatsch“ sagt unser Mandant, „die Geldmaschine funktioniert nicht“. Wir haben daraufhin Herrn J. verklagt. Das Landgericht Konstanz hat den Mann nun zur Rückzahlung der Lizenzgebühr und zu Schadenersatz verurteilt. Trotz gerichtlicher Aufforderung konnte der selbsternannte Börsenguru nicht nachweisen, dass sein Programm auch nur ansatzweise funktioniert. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Dennoch haben wir zur Sicherung der Ansprüche unseres Mandanten die Vollstreckung gegen Herrn J. eingeleitet.
Alles Geld zurück von der Lebensversicherung
Lebensversicherungen sind zwischenzeitlich eine unattraktive Kapitalanlage geworden. Oftmals ist die Verzinsung mager bis null. Hinzu kommt, dass zu Beginn der Laufzeit interne Provisionsleistungen und Bearbeitungsgebühren die Zahlungen der ersten Jahre „auffressen“, so dass der Rückkaufswert geringer ausfällt als das eingezahlte Kapital. Aber auch bei den Lebensversicherungen sind die Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft. In einem solchen Fall ist die Widerrufsfrist dann bis heute möglicherweise nicht abgelaufen. Das gilt es zu überprüfen. Wer noch heute von einer Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen kann, hat regelmäßig Anspruch auf Rückzahlung sämtlich einbezahlter Gelder. Die Versicherungsgesellschaft darf keinerlei Abzüge vornehmen. Dieser Betrag kann höher sein als der Rückkaufswert. Das gilt es im Vorfeld zu überprüfen, ebenso, ob die Widerrufsbelehrung im konkreten Fall fehlerhaft ist oder nicht.
Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung im konkreten Fall im Rahmen einer persönlichen oder schriftlichen Erstberatung gegen eine Erstberatungsgebühr von nicht mehr als Euro 200 brutto. Dazu benötigen wir die damals erhaltenen Vertragsunterlagen, insbesondere die Formulierung der Widerrufsbelehrung zum Vertragsabschluss. Kontaktieren Sie uns unter 07531 /56 56 -10.
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