Wer nachweisen kann, dass er nicht der biologische Vater seines Kindes ist, kann den tatsächlichen Erzeuger auf Rückzahlung des geleisteten Unterhalts seit der Geburt des Kindes verklagen, weil der echte Vater von Rechtswegen zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre. Das Bundesministerium will diesen Anspruch künftig nur noch für zwei Jahre rückwirkend gelten lassen. Wer weiß oder ahnt, dass er nicht der leibliche Vater eines Kindes ist und den biologischen Vater ausfindig gemacht hat, sollte rasch tätig werden, wer den Unterhalt zurückerhalten will.

 

 

[Gesetzesentwurf des Bundesjustizministerium]