Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Wer eigenmächtig Urlaub nimmt oder verlängert, sollte nicht damit rechnen, dass sein Verhalten zunächst mit einer Abmahnung geahndet wird.

 

[Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2018, 8 Sa 87/18]