Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mischt sich in die Auswahlkriterien kirchlicher Arbeitgeber ein. Künftig ist es so, dass das Erfordernis einer Kirchenmitgliedschaft für Stellenbewerber Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein kann. Dabei ginge es nicht um die Einmischung in den Ethos kirchlicher Arbeitgeber, sondern um die Feststellung, ob die Voraussetzung einer bestimmten Konfession in Blick auf den Ethos eines kirchlichen Arbeitgebers im Einzelfall wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei.
[EuGH, Urteil vom 17.04.2018, AZ:C-414/16]