Weil der „Querdenker“ Alfred E.  ohne Mund-Nasen-Schutz bei Gericht erschien, wurde er nicht hineingelassen. Die Folge: der Gerichtsprozess hat ohne den Querdenker stattgefunden. Der  Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, weil er seinen Hund nicht angeleint hatte, wurde verworfen. Das hätte der Querdenker (Mitglied der "Querdenker 711" aus Stuttgart) wohl nicht gedacht. Wer den Zutritt selbst vereitelt, gilt als nicht erschienen.

 

[Q: AG Reutlingen, 9 Owi 29 Js 9730/20]