Drei Schüler in Nordrhein-Westfalen klagten gegen die Maskenpflicht im Unterricht. Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn des neuen Schuljahres die Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW auch im Klassenzimmer am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. NRW hat damit bundesweit die strengste Maskenpflicht an Schulen. Das Oberverwaltungsgericht Münster billigte die Anordnung. Die Regelung lasse aus pädagogischen Gründen zeitweise Ausnahmen zu, ebenso Ausnahmen aus medizinischen Gründen. Einzig Unbequemlichkeit reicht dagegen gerade nicht aus.

 

Letztlich klingt bei der Entscheidung durch, dass Maskenverweigerer nicht Freiheitskämpfer sind, sondern „Lästigkeitsbekämpfer“.