Volkswagen hat in der Musterfeststellungsklage nunmehr ein Gutachten vorgelegt, das nachweisen soll, dass die Software-Updates wirksam gegriffen haben und weder Film oder schädlich sind noch den Kraftstoffverbrauch erhöhen. Das Problem für VW ist nur, dass es sich hierbei um ein Privatgutachten von einem Institut (Technische Universität Darmstadt) stammt, zu dessen Kooperationspartner explizit die Volkswagen AG gehört. Weiteres ‚Problem‘ für VW ist, dass es hierauf wahrscheinlich gar nicht ankommt, weil der Betrug vorher begangen wurde und erst das Update notwendig gemacht hat.
Eigentlich muss man dieses Ergebnis erwarten dürfen. Wäre die „Nachbesserung“ auch fehlerhaft, wäre das für Volkswagen der Supergau. Bislang überzeugt das Vorbringen von VW nicht.