Zwischenzeitlich hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe Dieselverfahren auf dem Tisch liegen. Entweder geht es um so genannte „Nacherfüllungsklagen“ oder direkt um Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG. Das Oberlandesgericht hat nun in einem Verfahren einen Hinweisbeschluss erlassen, „wonach nach derzeitigem Sach- und Streitstand Ansprüche des Klägers gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB bzw. § 831 BGB begründet sein dürften“.
Das bedeutet, dass Schadensersatzklagen aus den Landgerichtsbezirken Konstanz, Waldshut-Tiengen, Offenburg und Freiburg Aussicht auf Erfolg haben dürften.
Dieselfahrer aus der Region sollten nunmehr handeln.