Am 09.05.2018 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Musterfeststellungsklagen können von ausgesuchten Verbraucherverbänden geführt werden. In einem solchen Verfahren wird die gerichtliche Feststellung für ein bestimmtes Rechtsproblem beantragt. Das Urteil hat dann Bindungswirkung für alle, die sich diesem Verfahren angeschlossen haben. Das Verfahren führt aber nicht zu unmittelbaren Zahlungsansprüchen von Verbrauchern. Es wird daher auch als „unechte Sammelklage“ bezeichnet. Dennoch hat die Musterfeststellungsklage weitreichende Vorteile für Verbraucher. Verbraucher, die sich vor drei Jahren einen Diesel von VW oder einer anderen Marke gekauft haben, der mit einer manipulierten Software (Abschaltautomatik) ausgestattet ist, müssen noch vor Jahreswechsel Klage einreichen, um kein Verjährungsproblem zu riskieren.

Sind für ein bestimmtes Fahrzeug Musterfeststellungsklagen anhängig, so kann der Verbraucher sich schlicht ins Klageregister eintragen und dann den Ausgang des Prozesses abwarten. Ein Verbraucher kann sich voraussichtlich während des gesamten Verfahrens (bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung) im elektronischen Register anmelden und damit einer möglichen Verjährungseinrede entgehen.

 

Die üblichen Prozesskosten fallen für den Verbraucher erst einmal nicht an. Allerdings sollte sich jeder Diesel-Besitzer rechtzeitig bei einem Anwalt darüber informieren, ob für ihn Handlungsbedarf besteht, wenn ja, in welcher Form und bis wann. Mit der Abklärung sollte man nicht zu lange zuwarten.