Im April 2019 hat Deutschland endlich die EU-Richtlinie 202.016/943 zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umgesetzt. Aber was ist ein Geschäftsgeheimnis? Die Legaldefinition lautet:
„Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.“
Das Besondere an dieser Legaldefinition ist, dass der ‚Geheimnisinhaber‘ im Vorfeld Schutzmaßnahmen ergreifen, diese auch dokumentieren muss, um nachzuweisen, was vertraulich sein soll. Das bringt letztlich für den Inhaber Vorteile. Den nun liegt derjenige, der etwas geheim halten will, fest, was ein Geschäftsgeheimnis sein soll und wie umfassend das geschützt sein soll. Bitte Dokumentationspflicht wird erreicht, dass sich der Inhaber Gedanken macht und Geschäftsgeheimnisse nicht in einem ‚offenen Buch‘ herumliegen lässt. In unserer Abteilung RISK MANAGEMENT beraten wir sowohl Unternehmen und Einzelpersonen.
Ansprechpartner der Kanzlei sind Rechtsanwalt Rafael Fischer und Oliver Hirt 07531/5956-10 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.