Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte zu überprüfen, ob die Weitergabe von Provisionen durch Versicherungsvermittler an ihre Kunden eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu sehen ist.
Das Gericht sieht in seiner Entscheidung vom 24.10.2011 keinen Verstoß gegen die Rechtsverordnung. Viel mehr sah es das generelle Verbot von Sondervergütungen als zu unbestimmt an. Es bleibt abzuwarten, wie die BaFin nun reagiert. (Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 24.10.2011 - 9 K 105/11 -)