Grudsätzlich ja.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat Rupert Stadler bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung eines Betrages von € 1.1 Mio. eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Andere Verfahrensbeteiligte haben bereits Geständnisse abgelegt.
Räumt Stadler seine Schuld auch noch ein, könnten Schadensersatzansprüche künftig nicht nur gegenüber Audi, sondern auch gegen Herrn Rupert Stadler persönlich (gegebenenfalls als Gesamtschuldner) geltend gemacht werden. Das läuft dann auf eine persönliche Haftung raus.
Bei unseren Verfahren hat am Ende immer Audi alles übernommen. Es war aber erkennbar, dass die Klageerweiterung auf Rupert Stadler auf der Gegenseite einen erhöhten Erledigungswunsch zur Folge hatte.