Der Anspruchsverzicht gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer ist eine Prolongation staatlichen Versagens.

 

2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut, das Prästisch Projekt des damaligen Verkehrsministers Scheuer, gestoppt. Das war absehbar. Namhaft hatten die Juristen vor dem Modernen Wegezoll gewarnt, wenn deutsche Autofahrer, die im Inland Kfz-Steuer bezahlen, gegenüber ausländischen Fahrzeugen bevorzugt werden. Das war schon Ende der 80er Jahre großes Thema in Europarechtlichen Fragen. Andreas Scheuer wusste, dass eine solche Klage das Projekt stoppen könnte.

 

Der Bund musste in der Folge dann Schadensersatz in Höhe von 243. Millionen Euro an die Vorgesehenen Betreiber zahlen.

 

Da stellte sich also dann die Frage, ob nicht hier eine Haftung des Verkehrsministers aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht kommen würde. Ein angeblich unabhängiges Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein solcher Anspruch bestehen könnte aber ein ganz erhebliches Prozessrisiko und Zweifel an der Durchsetzbarkeit mögliche Ansprüche vorherrsche und hat deshalb von einer Anspruchnahme des ehemaligen Verkehrsministers abgeraten.

 

Das ist Quatsch.

 

Selbst wenn man Scheuer -was schwer fällt- keinen Vorsatz nachweisen könnte, wäre wohl grobe Fahrlässigkeit gegeben, so auch Christoph Schneider von der Zdf-Redaktion Recht und Justiz. Es ist auf jeden Fall grob Fahrlässig, wenn der Verkehrsminister mit Betreiberfirmen Verträge abschließt ohne eine Ausstiegsklausel für den Fall, dass Pkw-Maut rechtlich nicht durchsetzbar ist und mit der Umsetzung noch gar nicht begonnen wurde. Wurde das hier einfach vergessen?

Andreas Scheuer hat auch von vornherein eine Vignetten Lösung abgelehnt, die sehr viel Billiger gewesen wäre als die teure Überwachungslösung. Bei bedenken der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit, kann man ohne weiteres auch teilklage erheben um den Schadensersatz zu realisieren, der tatsächlich möglich ist. Aber auch das versucht der Staat nicht. Es ist auch nicht sein Geld, sondern das Geld der Steuerzahler. Es sind aber auch Zweifel am Gutachten selbst angebracht. Im Gutachten einen Anspruch aufzeigen und dann wegen Risiko von allem abraten, ist der einfachste Rat mit höchstem Feigheitsmultiplikator. Würde das Gutachten zu einem Entschluss kommen, das man klagen sollte, hätte der Gutachter schließlich Angst, dass die Klage schlussendlich an irgendeinem Punkt scheitert und man dem Gutachten dann den Vorwurf macht, einen falschen Rat erteilt zu haben. Ohne das Gutachten gelesen zu haben -weil es hier nicht zur Verfügung steht-, ist davon auszugehen, dass die Gutachter mit sich immer vorsichtig sind.

Naja es geht ja nur um 243. Millionen Euro (und Zusatzkosten).