Seit Jahren ist die Blechlawine aus Osteuropa auf der A4 und der A14 in Sachsen ein richtig großes Problem. Es geht nicht nur darum, dass ungemein viele Verkehrsteilnehmer von dort sind. Während die Deutschen sich bezüglich Baustellen und Geschwindigkeitsbegrenzungen korrekt verhalten, rasen die polnischen, tschechischen und rumänischen Kleinlaster locker an den anderen vorbei. Verständlich, sie haben auch nichts zu befürchten. Eine Anfrage der Tageszeitung BILD bei der Landesdirektion Sachsen, die für die Verkehrsverstöße auf Autobahnen im Freistaat Sachsen zuständig ist, ergab, dass diese die Verkehrsverstöße im Ausland erst gar nicht verfolgt. Es fehle an einer geeigneten Software, um die Post rechtzeitig zu versenden. Die Eingabe per Hand sei zu aufwendig. Bei deutschen Autofahrern sei das einfacher.

Man muss sich fragen, wie lange sich der deutsche Bürger so etwas gefallen lassen soll. Daher unser offener Beschwerdebrief an die Landesdirektion Sachsen. Es geschieht nur dann etwas, wenn der Bürger diese Tatenlosigkeit nicht weiter hinnimmt und das heimliche Versagen aufhört.

 

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An

Landesdirektion Sachsen

09105 Chemnitz

 

Fax: 0371/532-1929 und 0351/825 9999 und 0371/53227-1010

 

Konstanz, 5. Juni 2018

 

Bericht der Tageszeitung BILD vom 29.05.2018

Keine Bußgeldbescheide nach Polen oder Tschechien?

Bußgelder nur für deutsche Autofahrer?

Verstöße auf der A4 und der A14?

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verantwortliche

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es richtig, dass allein im Jahr 2017 über 32.800 Verfahren von der Zentralen Bußgeldstelle der Landesdirektion in Dresden erst gar nicht eingeleitet wurden, weil ein ausländisches Fahrzeug betroffen war? Ist es zutreffend, dass Fahrzeuge beispielsweise aus Polen und Tschechien grundsätzlich gar nicht verfolgt werden? Ist es richtig, dass dies seit Jahren schon so geht?

In der Presse gab Herr Dr. Felber die lapidare Erklärung, dass es an der notwendigen Software fehle. Räumen Sie ein, dass hier seit 2014 nichts Entsprechendes geschehen ist?

Wenn das zutrifft, ist dies staatliches Versagen, das so nicht hingenommen werden kann. Wer ist für dieses Resort verantwortlich? Ich bitte um Nennung der verantwortlichen Personen. Zugleich erhebe ich hier ausdrücklich

D i e n s t a u f s i c h t s b e s c h w e r d e

wegen Unterlassung und Unfähigkeit und Bitte um Vorprüfung, ob hier nicht auch der Tatbestand der Verfolgungs- und Vollstreckungsvereitelung vorliegt, insbesondere wenn Verstöße über ein normales Bußgeld hinausgehen.

Ich erbitte zunächst Benennung der verantwortlichen Dienstpersonen und Aktenzeichen, unter welchem der Vorgang bei Ihnen bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Fischer
Rechtsanwalt