Beschwerde eingelegt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesrichter, die Kükenschreddern toleriert haben
Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet:
Folgen des Brexit für Knackis
Deutsche Staatsbürger dürfen nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nicht mehr nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das verbietet das Grundgesetz, das nur die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten erlaubt. Nachdem Boris Johnson zwischenzeitlich gelauthalst hat, dass er generell keine Europäischen Standards einhalten wolle, werden wohl bald nicht einmal mehr Briten und sonstige Personen nach Großbritannien ausgeliefert werden.
Audiovisuelle Aufzeichnungspflicht von Vernehmungen bei Tötungsdelikten
Seit Jahresanfang ist Pflicht, was früher in der Praxis nur ausnahmsweise gemacht wurde. Paragraf 136 Abs. 4 StPO schreibt vor, die Vernehmung des Beschuldigten im Normalfall in Ton und Bild aufzuzeichnen, wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zu Grunde liegt. Das gilt auch, wenn der Beschuldigte unter sichtlich eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten leidet.
Für jeden Tag zu Unrecht erlittene Haft gibt es in Deutschland gerade mal 25 Euro
Das soll sich künftig ändern. Die Länderkammer des Bundesrates hat eine Erhöhung auf 75 Euro pro Hafttag vorgeschlagen. Das ist zwar begrüßenswert, doch ist die Erhöhung auf 75 Euro immer noch zu gering. Der Anwaltsverein sieht 100 Euro als Untergrenze an für einen Tag, dessen ein Mensch zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wird. Immerhin: Bis ins Jahr 2019 lag die Haftentschädigung gerade mal bei 11 Euro pro Tag.
Wer hat Angst vor dem bösen Mann?
So hieß früher ein Kinderspiel. Statistisch bereitet das Spiel noch heute auf das reale Leben vor. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes versucht in Deutschland im Durchschnitt fast jeden Tag ein Mann, seine Frau oder Ex-Partnerin umzubringen. 2018 wurden bundesweit 123 Frauen von ihren Lebensgefährten oder Ex-Männern getötet, hinzu kamen 208 Mord- beziehungsweise Totschlagversuche in Partnerschaften.