Die Gefängnisse, Psychiatrien und Entziehungsanstalten in Deutschland sind überbelegt. Dies führt dazu, dass es immer mehr Entlassungen aus der Haft gibt und dies sogar bei schwerwiegenden Straftaten.
So ist beispielsweise ein Clan-Mitglied in Berlin vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Mann wurde Ende 2021 nach einem Geldtransporterüberfall zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er sollte nach einer bestimmten Haftzeit in ein Krankenhaus in den Maßregelvollzug kommen, was jedoch an den fehlenden Kapazitäten des Krankenhauses scheiterte, wonach der Mann Anfang Februar 2023, also bereits rund anderthalb Jahre später, dann aus der Haft entlassen werden musste. Der Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach verfiele die Reststrafe des Verurteilten zwar nicht. Medienberichten zufolge habe der Mann Deutschland allerdings bereits verlassen, womit es unwahrscheinlich ist, dass dieser wieder verhaftet wird.
Weiterhin dauern die Strafverfahren zu lang, was an einem Richtermangel liegt. In den letzten fünf Jahren kamen deswegen mehr als 300 Verdächtige, zuletzt 2022 bundesweit mindestens 73 Menschen, aus der U-Haft frei.
Der Haftbefehl, durch den die U-Haft angeordnet wird, muss nach sechs Monaten aufgehoben werden, außer wenn das Verfahren besonders schwierig oder der Umfang der Ermittlungen besonders umfangreich ist. Innerhalb dieser sechs Monate ist es aufgrund der Vielzahl der den Richtern übertragenen Haftsachen oft nicht möglich, über die Sache zu verhandeln. Überlastung des Personals sei der Rechtsprechung nach allerdings kein wichtiger Grund, der eine Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen könne.
Ein weiteres Problem ist, dass es nicht genug Strafvollzugsbedienstete gibt. Ungefähr 2.000 Stellen sind momentan nicht besetzt. Ein einziger Bediensteter ist so für bis zu 70 Gefangene zuständig. Die Justizministerien der Bundesländer, welche für den Strafvollzug zuständig sind, haben das Problem erkannt und versuchen, die Lehrgänge zu füllen, was ihnen bislang jedoch nicht gelungen ist. Es gibt keine Bewerber für den Beruf des Strafvollzugsbediensteten.
Eine der Hauptaufgaben der Justiz, die Resozialisierung der Strafgefangenen, bleibt dabei auf der Strecke. Das Problem des Personalmangels kann nur mit der Erhöhung des Gehalts für die Beschäftigten und den Ausbau von Jobperspektiven gelöst werden.
Insgesamt hat der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur Ausstattung der Gerichte zu genügen.