Der Artikel vom 19.12.2022 in der LTO (Legal Tribune Online) mit dem Titel „Lufthansa und BER prüfen Schadensersatzklage: Deliktshaftung bei Flughafenblockaden der „Letzten Generation“?“ suggeriert Klimaaktivisten, dass sie eine zivilrechtliche Verantwortung konkret wegen der Besetzung der Rollfelder des Flughafens Berlin-Brandenburg nicht zu befürchten hätten.

 

Diese Annahme ist falsch (dazu weiter unten). Aber warum tut Professor Weller so etwas? Ist die Lehrstuhlmitarbeiterin und „Hiwi“ Camilla Seemann selbst Klimaaktivistin oder Sympathisantin? Professorale Tiefe hat der Artikel nämlich nicht. Die Forschungsgebiete des Professors erstrecken sich auch auf andere Rechtsgebiete und haben nur scheinbare Schnittmengen mit dem Artikel auf LTO. Climate Change Litigation hat selbst nichts mit Klimaprotesten zu tun. Vielmehr geht es bei Climate Change Litigation um Gerichtsverfahren zum Klimawandel. Vorliegend geht es um Proteste einer Gruppierung, die politische Änderungen herbeiführen will. Ein Bärendienst ist der Artikel für die Klimaaktivisten „Letzte Generation“ deshalb, weil diese sich möglicherweise nach der Einschätzung von Weller/Seemann am Ende in Sicherheit wähnen. In ihrer Argumentation ist das einizige, das haftet, der Sekundenkleber. Das stimmt eben nicht.

 

Nur was ist, wenn die beiden falsch liegen? Gerichte werden die Klimaaktivisten grundsätzlich eher „verknacken“. Dann hat der Justizminister Buschmann mit seiner „Aufklärungskampagne“ eher recht.

 

Die Argumentationskette Weller/Seemann bricht dort, wo die Kette ihr schwächstes Glied hat. Das ist bei dem Punkt „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ der Fall. Wer sich auf ein Rollfeld setzt und damit große Wirkung beabsichtigt, betreibt klassische „Sabotage“ (ein Wort, das etwas aus der Mode gekommen ist, aber die Konstellation gut erklärt). Die Sabotage erfolgt eben durch Demonstranten, die sich irgendwo festkleben und damit den Geschäftsbetrieb auf Null herunterbremsen. Und genau das ist Absicht. Falsch ist schon der Ausgangspunkt hinsichtlich der Annahme, dass die Abwägung, in den Sicherheitsbereich des Flughafens einzudringen, „ehrenwert“ sei, weil es um Klimaschutz geht. Das ist schon mal so nicht richtig. Dadurch, dass die Protestler auf die Landebahn sitzen oder sonstwie den Flugverkehr lahm legen, dient nicht dem Klimaschutz, sondern soll für die Protestgruppe ein Gespräch mit der Bundesregierung erzwingen. Man will so heftig stören, dass die Regierung klein bei gibt und in Verhandlung mit den Aktivisten tritt. Diese Wahl der Mittel ist nicht nur undemokratisch, sondern von der Idee her erpresserisch.

 

 

Was ist morgen, wenn es um Einfuhr oder Erlass von Studiengebühren geht, Rentenerhöhung, Bezahlfernsehen? Soll dann jede Gruppe aufs Rollfeld sitzen dürfen?

 

Entscheidend ist aber folgender Punkt:

 

Der Eingriff und die Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Flughafenbetreibers ist sehr wohl gegeben und scheidet nicht aus, wie die Autoren glauben machen wollen. Weil die „Nutzungsaufhebungsdauer“ bei Eigentum nicht lang genug erfolgt, kann sie auch nicht beim Gewerbebetrieb relevant sein?!?!?!

 

Beispiel: Wenn jemand auf Cape Canaveral aus Protest gegen die Abschussrampe pinkelt, ist er für die daraus ergebende Startverzögerungen haftbar. Ganz klar Verursacherprinzip!

 

Es wird behauptet, dass der Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht etwaige Vermögensinteressen schützt. Das ist falsch. Sonst könnte man nie entgangenen Gewinn geltend machen.

 

Die Autoren sollten ihren Artikel nochmals überdenken und zurückziehen. Der Artikel ist keine Wissenschaft, er ist Propaganda.

 

Beanstandeter Artikel bei lto.de: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/blockade-letzte-generation-flughafen-deliktsrecht-schadensersatz/