Goldbarren und Bargeld lagerten gut gesichert im Garten eines Mannes im niederbayerischen Bogen, der kürzlich verstorben ist. Nach dem Tod machte sich sein Freund daran, den „Schatz“ zu heben. Er gab an, dass es sein Vermögen sei. Er habe das Bargeld und die Goldbarren in mehreren Plastikbsäcken mit Wissen und Zustimmung des Verstorbenen dort unter der Erde versteckt. Die Erben bestreiten. Nun muss dieser beweisen, dass ihm das Vermögen tatsächlich gehört (er könnte seinen Nachbarn eher beim Vergraben beobachtet haben), sonst geht das Vermögen an die Erben des Verstorbenen.
[Quelle: n-tv.de]