Immer wieder enden Zahnarztbehandlungen in Vollnarkose mit dem Tod des Patienten. Statistisch gesehen kommen auf eine Million Narkosen nur 7,3 schwere Zwischenfälle, doch steigt das Risiko erheblich, wenn bereits vorhandene Begleiterkrankungen die Behandlung erschweren und/oder kleinere Zahnarztpraxen die Mindestanforderungen für Eingriffe oder Narkose nicht einhalten. Gerade in Zahnarztpraxen sind solche Eingriffe unter Gefährdung der Atemwege problematisch.
Wie hoch tatsächlich die Dunkelziffer von Narkosezwischenfällen ist, darüber kann nicht einmal spekuliert werden, weil es hierfür keine Meldepflicht gibt. Vorsichtig sollte man sein, wenn eine Praxis, die Eingriffe unter Vollnarkose vornimmt, über keinen ausreichenden Aufwachraum verfügt. Am besten man erkundigt sich im Vorfeld, wie viele Eingriffe am Praxisstandort im Jahr unter Vollnarkose durchgeführt werden. Außerdem sollte man mit dem behandelnden Anästhesisten ein Vorgespräch führen, erst recht bei Vorerkrankungen oder Einnahme von Medikamenten.
[ http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/tod-nach-zahn-op-fall-vorm-amtsgericht-augsburg-a-1004302.html ]