Der Mindestlohn steigt von 2021 bis 2022 in vier Stufen an
Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 € je brutto je Zeitstunde steigt zum Jahreswechsel.
- 01.01.2021 auf 9,50 €
- 01.07.2021 auf 9,60 €
- 01.01.2022 auf 9,82 €
- 01.07.2022 auf 10,45 €
Rassistische Äußerung ist keine Meinung
Das Bundesverfassungsgericht hat ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es rechtmäßig sei, dass ein Mann, welcher zuvor seinen Arbeitskollegen mit Affenlauten verhöhnte, gekündigt wird. Wer einen dunkelhäutigen Kollegen mit Tierlauten ("Ugah, Ugah!") belegt und daher seinen Job verliert, kann sich dagegen nicht mit Verweis auf die eigene Meinungsfreiheit wehren. Wenn jemand nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert würde, sei die Menschenwürde angetastet.
Obschon grundsätzlich das Gericht in Fällen, in denen die Meinungsfreiheit und die bedrohende Beeinträchtigung der persönlichen Ehre einander gegenüberstehen, eine Abwägung vornehmen muss, kann diese in besonderen Ausnahmefällen entbehrlich sein. Sofern es sich um Formalbeleidigungen, Schmähkritik oder eben Äußerungen handelt, die die Menschenwürde antasten, tritt die Meinungsfreiheit jedenfalls stets zurück. Gerade bei Aussagen, die tief in die Menschenwürde eingreifen, handele es sich eben nicht mehr um Beleidigungen, sondern um Äußerungen, die fundamental herabwürdigend seien. Solche Aussagen sprechen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit ab.
Abfindung in einem Betrag ausbezahlen lassen
Abfindungen sind zwar steuerpflichtig, können aber ermäßigt besteuert werden. Das gilt grundsätzlich nur, wenn über Jahre hinweg die "erworbene" Abfindung quasi als jahrelanger Treuebonus in einer Summe ausbezahlt wird. In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, sich die Abfindung über den Jahreswechsel verteilt ausbezahlen zu lassen.
Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten sollen für mindestens fünf Tage in Quarantäne
Danach könne die Quarantäne nur durch ein negatives Testergebnis bei einer Testung nach frühestens fünf Tagen nach Einreise beendet werden, ist der Vorschlag des Gesundheitsministeriums und wird zwischenzeitlich von einer Reihe von Firmen verlangt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber kann dies vom Risikourlauber auch verlangt werden. Wer in ein Risikogebiet gereist ist, weiß worauf er sich eingelassen hat, so das Gesundheitsministerium.
Arbeitsschutzstandards in Betrieben
Arbeitschutzstandard während der Pandemie: Standards, die seit April in allen Bertieben gelten, nicht nur für den Arbeitsplatz, sondern grundsätzlich auch im Homeoffice. Das sind sie: