Haben die Grünen auf den falschen Anwalt gesetzt?
Es scheint so. Noch am 1. Juli war ich mit meinem Leitartikel davon ausgegangen, dass der Anwalt Christian Schertz einfach nur zu spät kommt und nichts mehr retten kann, weil die Fehler schon mal passiert sind, nämlich vor Drucklegung und Vorveröffentlichung. Doch er konnte aber noch etwas bewegen! Er hat gleich zu Beginn der Affäre einen Schnellschuss gewagt und erklärt: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen…“
Die Grünen beziehungsweise das Wahlkampfteam haben sich diese Äußerungen gleich zu eigen gemacht und Annalena Baerbock geraten, dass sie dies so in der Öffentlichkeit platzieren solle. Jetzt kristallisiert sich heraus, dass diese vorschnelle Äußerung nicht haltbar ist. Supergau!
Dabei hat der Rechtsanwalt Schertz gegen eine ganz banale alte Verteidigerregel verstoßen. „Äußere dich nie, wenn du den Akteninhalt nicht kennst.“ Im besonderen Fall gilt: Ersetze das Wort „Akteninhalt“ durch das Wort „Buchinhalt“. Die Grünen sind mit dem vermeintlichen Befreiungsschlag von Herrn Rechtsanwalt Schertz maximal unglücklich aufgelaufen. Das einzig Richtige wäre von Anfang an gewesen, Fehler einzuräumen, anstatt sich zu rechtfertigen und von Verschwörung zu reden. Einfach "los-trump-en"hat auch in den USA am Ende auch nicht funktioniert. Rechtsanwalt Schertz dürfte sich hierbei selbst auch erheblich geschadet haben, insbesondere als er inhaltlich von seinem Ziehvater, dem früheren Rechtsanwalt Professor Hertin korrigiert wurde und jetzt auch noch von einem ehemaligen Mitarbeiter Felix Zimmermann, der zwischenzeitlich als Jurist und Journalist bei ZDF tätig ist.
Die S Plaid - Pleite: Tesla's Top-Modell wird für Tesla und Kunden „brandgefährlich“
Das neue Top-Modell „S Plaid“ machte dem Eigentümer des Fahrzeuges, der dafür umgerechnet 109.00 € hingeblättert hat nur kurze Zeit Freude. In einem Wohngebiet nahe San Francisco fing das Fahrzeug kurz nach dem Anrollen Feuer und brannte wie ein Strohballen. Der Fahrer konnte sich nur unter äußerster Kraftanwendung aus dem brennenden Fahrzeug retten, weil das elektrische Türschloss blockierte. Deshalb forderte sein Anwalt Mark Geragos, der in den USA zu den Top-Anwälten gehört, dass Tesla das Fahrzeugmodell sofort vom Markt nehmen möge, bis die Ursachen des Brandes geklärt sind.
Aber vielleicht reagiert schon die Kundschaft erst einmal vorsichtig. Elon Musk hat das Fahrzeug erst kürzlich „schneller als ein Porsche, sicherer als einen Volvo“ angepriesen. Zur Sicherheit des Fahrzeuges hat er sich da noch nicht geäußert. Das wird jetzt kommen müssen.
Wer in Deutschland oder sonst wo einen S Plaid bestellt hat, sollte bei der unklaren Ursachenlage erst einmal abwarten. Es ist ja nicht das erste Mal, das Fahrzeugmodelle von Tesla abbrennen.
Leistungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen bei Schließung in Folge Corona
Der für Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse zuständige 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in zwei heute verkündeten Urteilen darüber entschieden, ob eine Betriebsschließungsversicherung auch dann eingreift, wenn die Schließung eines Hotel- bzw. Gaststättenbetriebs im „Lock-down“ aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt ist. In einem Fall hat der Senat dabei einen Leistungsanspruch bejaht und in dem anderen Fall – bei anders formulierten Versicherungsbedingungen – einen Anspruch des Betriebsinhabers verneint. Entscheidend war jeweils die Frage, ob es der Versicherung gelungen war, die von ihr gewollte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf einen Katalog von Krankheiten und Erregern, welcher das neuartige Corona-Virus nicht umfasst, in ihren Versicherungsbedingungen ausreichend klar und verständlich – und damit wirksam – zu regeln.
Tendenz: Thermofenster alleine reicht nicht
Die FAZ berichtet in ihrem Artikel „Zwei zu Null fürs Thermofenster“ in ihrer Ausgabe vom 29.06.2021 quasi aus der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof. Nach dem Pressebericht hätten die Richter zwar noch kein Urteil gefällt, doch in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, „dass der Einsatz des Thermofensters allein noch kein Schadensersatzanspruch begründet“.
Oh Anna (bei 00:58) Oh Lena (bei 01:06)
Nachdem Annalena Baerbock bei ihrem ersten Auftritt nach den Plagiatsvorwürfen sich damit hat verteidigt, sie habe keine Urheberrechtsverletzung begangen ("Das war keine Urheberrechtsverletzung, das hat meine Partei klargemacht"), wirkt sie angefressen und unsicher, nicht zuletzt auch deshalb, weil es eben falsch ist.
Spontan fällt da einem ein, was Trio schon gesungen haben, als Annalena B. erst zwei Jahre alt war, siehe: Überschrift. Der Zitierhinweis erfolgt hier sekundengenau zum Nr.1-Hit Anna - lass mich rein, lass mich raus (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=eq2Ru8SjBcg). Jetzt alle ...