Endlich werden anonyme Dummschwätzer konsequent verfolgt
Mit dem Aufstieg von sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, Telegram, YouTube und Tik Tok, haben sich immer mehr und mehr Personen anonym hinter ihren Handys und Computern verschanzt und platzieren sogenannte „Hass-Botschaften“ an Personen, die sie schädigen wollen. Der typische „Hassbotschafter“ ist männlich, zwischen 22 und 40 Jahre alt, meist bei Facebook, Twitter oder Telegram anmeldet und in vielen Fällen ein Prolet. Weil er anonym (beispielsweise mit einem Fake-Account) unterwegs ist fühlt dieser sich sicher und „schießt“ los. Er geht davon aus, dass man seine Verfehlungen nicht verfolgen beziehungsweise ihn nicht identifizieren kann.
Man würde einen Großteil solcher Aktionen schon dadurch unterbinden, wenn bei jedem Account ein Klarname, der auf Richtigkeiten geprüft wird, hinterlegt werden müsste. Wer namentlich bekannt ist, traut sich in der Regel nicht ausfindig gemacht zu werden, wie es in vielen Fällen gehandhabt wird. Die Behörden sollten jeweils Verstöße konsequent verfolgen, Opfer sollten solche Verfehlungen stets anzeigen. Die Polizei kann in der Regel 90 % der „Hass-Botschaften“ identifizieren. Wer deutsch schreibt, sitzt meistens auch in Deutschland.
Das war auch zu beobachten nach dem Polizistenmord in Kusel. Neben rege Anteilnahme, haben einige offensichtlich den Mord im Netz gefeiert und die Opfer verächtlich gemacht.
Dieselskandal erreicht Automobilzulieferer Continental AG
Continental hat nach Erkenntnissen der Ermittlungsverfahren die Motorensteuerung zur Manipulation der Dieselmotoren geliefert.
Die Staatsanwaltschaft Hannover deutete nunmehr an, dass in einem Strafverfahren ein sogenannter Abschöpfungsbetrag festgelegt werden könne. Dieser bemesse sich am Umsatz, den Continental mit den Motorsteuerungsgeräten für Volkswagen erzielte. Es geht möglicherweise um € 250.000.000,00.
Wenn ein Anwalt den richtigen Ton nicht trifft
Aktuell zu beobachten beim Anwalt des Altkanzlers Schröder. Wegen seines ungeschickten Agierens und der zögerlichen Haltung gegenüber seinem Freund „Puttin“ hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Altkanzler die Privilegien „geschrödert“.
Zwischenzeitlich hat sich Schröder von dem Aufsichtsratsposten Rosneft und Gazprom distanziert, aber erst nachdem der Druck auf ihn immer größer wurde und der Ukrainekrieg schon mehrere tausend Opfer gefordert hat. Sein Anwalt Michael Nagel bezeichnet die Kürzung als verfassungswidrig und besteht auf Fortsetzung der Apanage. Der Umgang mit seinem Mandanten sei „würdelos“.
Bei mangelnder Hitzeprävention können Pflegeheimbewohner Schadensersatz verlangen
„Die Politik ist gefordert, das Hitze-Leiden der 810.000 Pflegebedürftigen in den Heimen zu beenden“, so Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz.
Die Kritik des Vorstandes gilt dabei den untragbaren Zuständen in den überhitzten Räumen von Pflegeheimen. Denn insbesondere für ältere Menschen können Hitze und Flüssigkeitsmangel lebensbedrohlich werden, so auch der Bundegesundheitsminister Karl Lauterbach. Oft sind Heimbewohner hohen Temperaturen weitestgehend schutzlos ausgesetzt und eine regelnde Vorschrift fehlt bis dato. Nach einer derartigen wird nun verlangt, denn der Klimawandel macht vor nichts und niemandem Halt. Insbesondere hinsichtlich Pflegeheim-Neubauten sollten die Länder und der Bundesklimaminister Robert Habeck eine Anpassung der Bauvorschriften anregen und für entsprechende Neuerungen in Altbauten sorgen.
Die Einrichtungen sind meistens zwar durch präventive Handlungsempfehlungen, Warnsysteme und Hitzemaßnahmenpläne auf Hitzewellen eingestellt, die Maßnahmen sind jedoch je nach Gebäude und Einzelfall unterschiedlich effektiv und so entstehen immer wieder Hitze-Probleme in Pflegeheimen.
Im Arbeitsrecht gibt es hierzu eine sog. Arbeitsstättenregel (ASR). Gemäß ASR A3.5 Raumtemperatur Punkt 4.3 sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z.B. hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Porsche wegen falschen Verbrauchsangaben unter Druck
In den USA ist Porsche unter erheblichen Druck geraten, weil die Angaben zum Kraftstoffverbrauch irreführend waren. Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselmanipulationen, sondern schlicht um falsche Verbrauchsangaben. Porsche hat sich nun zu einem Vergleich bereit erklärt, den Klägern wegen irreführenden Falschangaben mind. USD 80.000.000,00 zu bezahlen. Umgerechnet erhält damit jeder Porsche-Besitzer der betroffenen Fahrzeuge USD 1.110,00 pro Fahrzeug.
Wir prüfen für einige Mandanten, ob Porsche solche Falschangaben vorwerfbar auch in Deutschland gemacht wird. Die Ermittlungen laufen.