Aktuell bearbeiten wir den Fall einer Mandantin, die vor Jahren einen Account bei Vinted.de eingerichtet hat und seither dort Artikel erwirbt und anbietet. Vergangene Woche wurde der Account, der nur positive Bewertungen enthält, gehackt bzw. die Zugangsdaten erbeutet und es wurden irgendwelche Artikel ins Netz gestellt. Die Käufer, die die Ware im Vorfeld bezahlt haben, bekommen die Ware nicht. Der Account ist zwischenzeitlich von Vinted.de für den Betrüger gesperrt worden. Der Betrüger hatte sich den Account mit positiven Bewertungen zu Nutze gemacht um von ein bis zwei Dutzend Kunden Geld abzugreifen. Das ist gewerblicher Betrug. Angeblich erfolgte die Account-Piraterie von Frankreich aus, aber der Täter konnte bestens deutsch, um die Betrügerware anzupreisen. Glücklicherweise konnten zwei PayPal-Konten und zwei normale Bankkonten schnell identifiziert und in der Folge gesperrt werden. Vielleicht kommt man hierüber an den oder die Täter ran.

Wenn es beispielsweise um Sachbeschädigung geht, können Fahrzeugvideos, die anlasslos erstellt wurden und in der Regel unzulässig sind, dennoch zu Beweiszwecken zugelassen werden, um einen bestimmten Verdächtigen zu überführen.

 

So sah es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das über Schadensersatzansprüche zwischen zwei Bediensteten der Stadtverwaltung zu entscheiden hatte wegen Sachbeschädigung (also Kratzern am Fahrzeug eines Mitarbeiters). Zwar hat die Video-Aufnahme die Tat selbst nicht direkt gefilmt, jedoch Schritt- und entsprechende Kratzgeräusche am Fahrzeug, wenige Augenblicke, nachdem ein anderes Fahrzeug, das identifiziert wurde, geparkt hatte.

In Schweden gibt es für Rinder und Schafe eine „Weidepflicht“. Davon können Kühe in Deutschland nur Träumen – eigentlich nicht, viele Rinder waren in Deutschland noch nie auf einer Weide. Sie wissen gar nicht was das ist. Sie leben bis zur Schlachtung in einem Stall. Die ganze Diskussion um artgerechte Tierhaltung, besseres Fleisch, weniger Antibiotika und Verfall der Fleischpreise wäre in eine Win-Win-Situation gekehrt, wenn man in Europa die schwedische Tierhaltung verbindlich einführen würde.

 

Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft wirbt völlig zurecht damit, dass die schwedische Tierhaltung „besser“ ist. Und zwar für alle.

 

Schwedische Fleisch- und Milchproduktion hat einige Vorteile im internationalen Vergleich. Verbraucher und Gastronomie legen immer mehr Wert auf eine nachhaltige und schonende landwirtschaftliche Produktion. Haltungsbedingungen, die Gesundheit der Tiere und die vorbeugende Arbeit gegen ansteckende Krankheiten sind Aspekte, die die schwedische Produktion von der in anderen Ländern unterscheidet. Außerdem hat die schwedische Fleischproduktion geringere Effekte auf das Klima und trägt zur Erhaltung einer artenreichen Landschaft bei. Deshalb ist schwedisches Fleisch und schwedische Milch im Hinblick auf diese Aspekte besser als Produkte aus anderen Ländern.

 

Vorteile schwedischer Fleischproduktion:

Mit Beschluss vom 01.06.2023, Az. 9 L 51/23 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) im Eilverfahren entschieden, dass ein Kind in Brandenburg, vertreten durch seine Eltern, keinen Anspruch auf erbsenfreies Mittagessen in der Kindertagesstätte hat.

 

Wie der Begriff „Verdachtsberichterstattung“ vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine Berichterstattung aus einem bloßen Verdacht heraus.

Die Medien berichten meist in der Öffentlichkeit über einen Verdacht gegenüber (prominenter) Personen und legen dabei deren Namen offen oder machen sie anderweitig identifizierbar.

 

Dies kann schnell zu Konflikten mit der so genannten Unschuldsvermutung führen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 28 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt. Nach diesem strafrechtlichen Grundsatz sind Beschuldigte so lange unschuldig bis sie rechtskräftig verurteilt wurden.

Um einem solchen Konflikt vorzubeugen, setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung ein Öffentlichkeitsinteresse an der Tat sowie einen Mindestbestand an Beweistatsachen voraus. Je höher dabei das Ansehen oder der Ruf einer Person in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird, desto höheren Anforderungen unterliegt die Beweisermittlung. Grundsätzlich sind stets alle Beweise objektiv zu berücksichtigen, sowohl be- als auch entlastende. Dadurch kann einer Vorverurteilung durch die Medien weitestgehend entgangen werden.

Unwahre Tatsachen(behauptungen) sind dabei nie schützenswert und somit immer unzulässig.

 

Obwohl die Unschuldsvermutung Verfassungsrang hat, werden Prominente kaum von ihr geschützt, da bereits ein veröffentlichter Verdacht zu dauerhaften Schäden führen kann. Selbst eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch hilft dann meist nicht mehr viel.