Andrea Tandler bleibt in Haft
Das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung läuft. Es besteht Fluchtgefahr, hat das Landgericht München I festgestellt. Auch wenn sie nur in die Schweiz flüchten wollte, so die Vermutung, werden Steuerstraftaten in der Schweiz eben nicht verfolgt.
Wegen der „Maskenabzocke“ selbst scheint Frau Tandler bislang wohl nicht belangt worden zu sein. Andrea Tandler und ihr Lebenspartner sollen durch Masken-Geschäfte an die öffentliche Hand Provisionen kassiert haben von über 14 Millionen Euro. Die Produkte waren sämtlich überteuert (8,90 Euro je FFP2-Maske, was schon damals völlig überteuert gewesen sein dürfte). Der Preis errechnet sich ganz einfach. Im Preis enthalten ist die „Provisionsspanne“ für das Vermittlerpaar. Hier wurde der Staat ganz bewusst abgezockt. Das ist ein Ansatz für Ermittlungen nach § 266 StGB.
Autobauer bespitzeln Autofahrer (update)
Wir kennen es von Alexa, Fernsehgeräten und Babyphonen. Alle speichern Daten ihrer Nutzer. Je mehr Elektrik im Spiel ist, desto mehr Daten werden gespeichert. Schon seit Jahren speichern moderne Autos die GPS-Position (nebst Uhrzeit), Bremsverhalten, ob der Blinker regelmäßig gesetzt wird, wie sich der Fahrer im Verkehr sonst verhält, wann welche Warnlampe aufgeleuchtet hat oder ob telefoniert wurde. All das kann in der Werkstatt heute ohne Probleme ausgelesen werden. Und das wird es auch. Für den Fahrer kann es sehr brenzlig werden, wenn solche Daten nach einem Unfall erhoben werden.
Amtsgericht Stuttgart versagt bei Klima-Klebern
Lieber auf Bali oder in Thailand als im Gerichtssaal. Das dachten sich die zwei Klimaschützer, die zwischenzeitlich von der BILD-Zeitung als „Klima-Schädlinge“ enttarnt wurden, weil sie laut Berechnung der BILD-Zeitung auf ihren Flug nach Thailand 7,9 Tonnen CO2 in den Himmel geblasen haben. Dass ist das eine. Das andere ist, sie sich einfach nicht zum Gerichtstermin erschienen und haben erklärt, dass sie verhindert seien. Das Gericht ist eingeknickt und ist in das Strafbefehlsverfahren übergegangen. Der zuständige Richter und die Staatsanwaltschaft haben hier versagt. Die Klima-Täter bestimmen offensichtlich, wo es lang geht. Es geht hier um Gesinnungs- und Überzeugungstäter, die ihre Strafe schon „eingepreist“ haben und das „Aufbegehren“ der Justiz einfach wegwischen.
Normalerweise gilt: Wer nicht zur Verhandlung kommt, kann durch einen Vorführhaftbefehl zum Erscheinen gezwungen werden. Das wäre hier angesagt gewesen. Anstatt sich selbst ein Bild von dem Angeklagten zu machen, reicht es dem Richter in Stuttgart aus, dass die BILD-Zeitung ein Bild der Klima-Aktivisten zeichnet.
Baerbock für die Einrichtung eines Sondertribunal für die Verantwortlichen des russischen Angriffskrieges
Putin und die russische Armee haben vor einem Jahr die Urkaine angegriffen und gehen gegen die dort lebenden Menschen bestialisch vor. Von Kriegsverbrechen, Ermodung von Zivilisten, Zerstören ziviler Einrichtungen, Vergewaltigung, Verschleppung und Demütigung ist alles dabei. Das sind dabei nicht mal ungewöhnliche Exzesse. Das russische Militär geht ganz bewusst so vor.
Bislang musste man deswegen keine richtigen Sanktionen fürchten, obwohl erstmal die kriegerischen Handlungen beinahe in Echtzeit dokumentiert werden und die Verantwortlichen dazu noch in vielen Fällen identifiziert worden sind. Es fehlt ein Gericht, dass diese Taten aburteilt.
Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann nur Fälle annehmen, in denen der Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofes sind oder der Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist gerade nicht Teil des Gerichtshofes und würde als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat die Überweisung an dieses Gericht durch Veto blockieren.
Insolvenzverwalter P&R Schiffscontainer klagt derzeit Mietauszahlungen ein: Nicht zahlen! Wehren Sie sich!
Wohl meist noch im Jahre 2022 hat der Insolvenzverwalter der P&R Schiffscontainer Heinke im Auftrag der Kanzlei Jaffe in anscheinend unzähligen Fällen die früheren Anleger verklagt, die mit Mietzahlungen bedient worden sind und wirtschaftlich ihr eingesetztes Kapital auf diese Weise zurückerhalten haben. Weil es diese Container anscheinend nicht gab, die Geschäftspraktik wohl als betrügerisch anzusehen ist, sieht der Insolvenzverwalter in der Auszahlung an die Investoren eine Schenkung, die nach § 134 InsO zurückgefordert werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Insolvenzverwalter in einer Entscheidung Recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sagt: Keine Schenkungsanfechtung bei Sale-Lease-Back und garantiert Mietzahlungen innerhalb eines Schneeballsystems.
Das OLG weist darauf hin, dass die Zahlung des Rückkaufpreises keine Schenkung war, sondern viel mehr Teil der von der Schuldnerin für die zur Verfügungstellung des Kapitals geschuldeten Gegenleistung.