Kai Gniffke entpuppt sich als Flitzpiepe
Patricia Schlesinger, die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist nicht die Einzige, die sich ihren Posten mit einem völlig überzogenen Gehalt hat dotieren lassen, Boni und Zusatzleistungen noch gar nicht berücksichtigt. In der NDR-Sendung „Zapp“ wurde der ARD-Intendant Kai Gniffke auf sein Gehalt angesprochen, immerhin € 30.000,00 im Monat, so viel wie der Bundeskanzler. Da wurde Gniffke plötzlich unwirsch.
Zunächst verwies er auf noch höhere Gehälter in der Industrie und bei Banken. Allerdings hat er dabei übersehen, dass ARD und ZDF keine herkömmlichen Wirtschaftsunternehmen sind. Die Gelder stammen von den Fernseh- und Rundfunkbeiträgen der Bürger. BILD hat ausgerechnet, dass für das Gehalt von Kai Gniffke 1.636,00 Gebührenzahler jährlich herhalten müssen, das ist ein mittleres Dorf.
Wohl, weil ihm nichts Besseres eingefallen ist, hat Gniffke dann auf Druck nachgelegt und erklärt, dass sein Gehalt gerechtfertigt sei, weil er sich das „letzte Hemd“ zerreißt und ganz bei Publikum und Mitarbeitern sei. Den Zahlbürger hat Gniffke ausgespart.
Das horrende Gehalt erhält Gniffke seit 01.09.2019 bis heute. Wie viele Hemden er seither tatsächlich zerrissen hat, ist nicht bekannt.
Und egal, wie viele Hemden er zu zerreißen gedenkt, Gniffke hat keine plausible Erklärung für sein Gehalt. Es ist überzogen hoch und in Teilen eine Veruntreuung der Fernseh- und Rundfunkgebühren.
Dem Quälbauer von Hefenhofen (Schweiz) drohen mehrere Jahre Haft
Man ist schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt im Zusammenhang mit Tierquälerei Anträge auf eine Haftstrafe stellt. Aber hier geht es wohl nicht anders. Über Jahre hinweg spielte der Pferde- und Viehbauer aus Hefenhofen im Kanton Thurgau nach Presseberichten den Tieren übelst mit. Belegt sind die Vorwürfe mit grausamen Bildern von verendeten Tieren. Die Anklage der Staatsanwaltschaft verlangt für den Ulrich Kesselring eine Freiheitsstrafe von über sechs Jahren. Der Prozess hat am 01.03.2023 vor dem Strafgericht in Arbon begonnen. Angeklagt sind neben der Tierquälerei auch Übergriffe gegen seine Kritiker und Medien. Die Tageszeitung Blick berichtet zudem, dass Kesselring mit zwei weiteren angeklagten Metzgern „deformierte Schweine“, die unter schlechten Bedingungen gemästet wurden, unzulässig in den Fleischhandel gegeben habe, die am Ende bei den Konsumenten auf dem Teller lagen. Mit anderen Worten: auch die Behörden haben von Anfang bids Ende versagt.
Im Grunde genommen ist es Totalversagen beim Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat der Molkerei Theo Müller die Übernahme von FrieslandCampina genehmigt. Theo Müller vertreibt die Marken Müllermilch und Weihenstephan, künftig auch Landliebe. Was im Regal nach Konkurrenzprodukten aussieht, füllt künftig ausschließlich die Kassen von Theo Müller. Theo Müller baut damit seine Marktmacht weiter aus. Der SPIEGEL spricht von einer Megafusion der Molkereien.
Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt redete die Fusion schön, weil die Molkerei einen Geschäftsbereich an eine Dritte Molkeier veräußern müsse. Damit hätte Theo Müller im Bereich Milchreis erhebliche Zugeständnisse gemacht. Unterm Strich kommt das Ganze vor wie Ausreden und allgemeines Gefasel.
Was ist die Aufgabe des Bundeskartellamtes? Das Bundeskartellamt hat unter Anwendung des Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkungen (GWB) für die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs zu sorgen. Es reklamentiert und bekämpft vorallem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht, sowie die Einschränkung von Wettbewerbsverhalten unabhängiger Marktteilnehmer. Mit der Genehmigung der Übernahme von Landliebe durch Müllermilch und Weihenstephan baut Theo Müller seine ohnehin schon beängstigende Marktmacht weiter aus und das Bundeskartellamt nickt ab. Genau das, was es zu verhindern gilt, goutiert die Behörde.
Thermofenster: Tendenz unzulässig – die Konsequenzen könnten enorm sein
Es geht um die Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen 2. Generation. Viele Fahrzeuge wurden möglicherweise mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von Abgasreinigungssystemen zugelassen. Bei solchen Fahrzeugen schaltet sich das Abgasreinigungssystem aus, wenn bestimmte Außentemperaturen über- oder unterschritten werden. Der Vorwurf der Kritiker ist der, dass in der Praxis hier die Ausnahme zur Regel gemacht wird, dass sog. „Thermofenster“ fast immer „geschlossen“ bleiben. Das Problem liegt auch zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.
In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Rechtsstreit gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig nunmehr ein obsiegendes Urteil errungen, worin festgestellt wurde, dass das KBA VW im Jahr 2016 zu Unrecht erlaubt hat, die manipulierten Dieselfahrzeuge wieder auf den Straßen fahren zu lassen.
Im Gefängnis sind keine Zimmer mehr frei als Folge von Platz- und Personalmangel
Die Gefängnisse, Psychiatrien und Entziehungsanstalten in Deutschland sind überbelegt. Dies führt dazu, dass es immer mehr Entlassungen aus der Haft gibt und dies sogar bei schwerwiegenden Straftaten.
So ist beispielsweise ein Clan-Mitglied in Berlin vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Mann wurde Ende 2021 nach einem Geldtransporterüberfall zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er sollte nach einer bestimmten Haftzeit in ein Krankenhaus in den Maßregelvollzug kommen, was jedoch an den fehlenden Kapazitäten des Krankenhauses scheiterte, wonach der Mann Anfang Februar 2023, also bereits rund anderthalb Jahre später, dann aus der Haft entlassen werden musste. Der Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach verfiele die Reststrafe des Verurteilten zwar nicht. Medienberichten zufolge habe der Mann Deutschland allerdings bereits verlassen, womit es unwahrscheinlich ist, dass dieser wieder verhaftet wird.
Weiterhin dauern die Strafverfahren zu lang, was an einem Richtermangel liegt. In den letzten fünf Jahren kamen deswegen mehr als 300 Verdächtige, zuletzt 2022 bundesweit mindestens 73 Menschen, aus der U-Haft frei.