Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Mobbing durch den Dienstherrn
Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen. Eine Umfrage der Statista hat ergeben, dass rund 30 % aller Befragten schon Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden sind. Meist sind dabei die Kollegen die Täter. Wie sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitgeber Täter des Mobbings ist?
Arbeitnehmer können dann Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz geltend machen. Der Schadensersatz dient zum Ausgleich finanzieller Schäden, die das Mobbingopfer erlitten hat, wie etwa Verdienstausfall oder Kosten einer Therapie. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden bieten und die erlittenen Beeinträchtigungen ausgleichen (vgl. NJOZ 2023, 65, beck-online).
Einen solchen Anspruch hat das Verwaltungsgericht Halle im Falle des Mobbings einer Beamtin durch ihren Vorgesetzten bejaht und die beklagte Stadt zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 23.000 € sowie zum Ersatz aller materiellen Schäden verurteilt.
Klagen wegen Impfschäden nach Corona-Impfung
Sie sind keine Corona-Leugner und keine Querdenker. Sie hatten nur Gesundheitsprobleme, nachdem sie eine Corona-Impfung über sich haben ergehen lassen.
Öffentlich wirksam verklagt ein Herr Dietmar S. die Firma Biontech auf € 150.000,00, weil er nach einer Corona-Impfung auf einem Auge das Augenlicht verlor. Das Uni Klinikum Tübingen diagnostizierte einen Augeninfarkt durch verstopfte Venen. Dietmar S. gibt dem Impfstoff Comirnaty die Schuld und hat vor dem Landgericht Rottweil Klage erhoben. Mündliche Verhandlung ist im Juli diesen Jahres anberaumt.
Das neue Grundsteuergesetz ist wohl verfassungswidrig
Das sagt jedenfalls der renommierte Steuerexperte Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler haben das Gutachten ursprünglich in Auftrag gegeben und jetzt in der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Gesetz ist an mehreren Stellen unausgewogen und ungerecht. Das sagt nicht irgendjemand, sondern der renommierte Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Schon der Vater Paul Kirchhof (zwischenzeitlich im Ruhestand) ist ein anerkannter Verfassungs- und Steuerrechtler. Der Vater hatte an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und war Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Der Sohn, Gregor Kirchhof, ist zudem Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht.
Kiffen oder Autofahren
Cannabis soll in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode zum Teil nicht mehr bestraft werden. Im Rahmen einer gesetzlichen Legalisierung soll der Anbau und die Abgabe von Cannabis bis zu 25 g (später auch bis zu 50 g) straffrei bleiben.
Wer bekifft fährt, dem droht aber nach wie vor der Führerscheinentzug. Bislang gibt es in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte. Wer allerdings mit mehr als einem Nanogramm THC pro Milliliter Serum erwischt wird, dem droht ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Der Führerschein ist dann in der Regel nur über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Für Autofahrer ändert sich mit der Legalisierung vorerst nichts.
Ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ tut Not, es muss aber auch effizient ausgestaltet sein
Wenn bei Hass im Netz Accountsperren gegen Hater möglich sind, ist das schon mal gut. Der Gesetzesentwurf dazu ist allerdings wiedermal zu lasch, weil die Referenzen, die den Vorschlag erarbeiten, jegliche Möglichkeit mit ins Kalkül ziehen wollen und die Kontosperrung letztlich nur das „letzte Mittel“ sein soll. Auf das sogenannte Sperrersuchen sollen Gerichte bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen „notorische Rechtsverletzung im digitalen Raum“ in den sozialen Netzwerken sperren lassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Wiederholungsgefahr besteht und der Täter wegen mehrfacher Entgleisungen aufgefallen ist. Und dann soll das Konto erst einmal nur auf Zeit gesperrt werden (wie beispielsweise Donald Trump bei Twitter).