Dieselskandal: Richtungsänderung beim BGH kündigt sich an
In Rahmen des Dieselskandals kam es nun zu einerm Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezüglich des Schadensersatzes bei Autos mit Thermofenstern. Gemeint sind solche Einrichtungen, welche bei in Deutschland völlig normalen Temperaturen (unter 12 Grad) die Abgasreinigung herunterfahren.
Bisang hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung vertreten, dass die Verwendung der Thermofenster keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers darstellen und daher einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB nicht angenommen.
Das EuGH-Urteil bezog sich aber mehr auf die Begründung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs, welcher einen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB begründen würde. Voraussetzung für einen Schadensersatz bei fahrlässigem Handeln ist, dass die Norm gegen die verstoßen wird, Drittschutz entfaltet.
Eine Norm ist drittschützend, wenn sie nicht nur die Interessen der Allgemeinheit, sondern auch die des Einzelnen, desjenigen, der sich auf sie beruft, berührt. Hier hat der EuGH den drittschützenden Charakter der unionsrechtlichen Vorschriften zu Abgaswerten hiermit begründet, dass jeder Autoverkäufer mit der Übereinstimmungserklärung gegenüber dem Käufer erklärt, dass der Wagen rechtskonform produziert wurde und läuft.
Update zum Wärmepumpen-Desaster: Schlimmer geht`s immer!
Patrick Graichen und Michael Schäfer, Verena Graichen und Jakob Graichen sind nicht das einzige Problem im Umfeld von Robert Habeck. Glücklicherweise wird es jetzt Robert Habeck sogar selbst, weil er anscheinend (ohne Ausschreibung) einem ehemaligen Berater des in die Kritik geratenen Staatssekretärs Patrick Graichen, einen Job als Abteilungsleiter verschafft haben soll. Das meldet Focus Business Insider. Christian Maaß (Jahrgang 1972) ist ein deutscher, politischer Beamter und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Für seine Tätigkeit als Abteilungsleiter „II – Wärme, Wasserstoff und Effizienz“ erhält dieser ein Grundgehalt von monatlich € 12.400,00. Wenn Patrick Graichen „Mr. Wärmepumpe“ ist, so ist Christian Maaß „Lex Wärmepumpe“.
Das Wirtschaftsministerium legt Wert darauf, dass für Abteilungsleiter keine Ausschreibungspflicht bestehe. Zwischenzeitlich wird Habeck für seine Personalentscheidung kritisiert. Das Ganze riecht nach Postenschieberei. Maaß müsste das wissen. Laut Wikipedia gehörte der „gelernte“ Jurist zwischen 2009 und 2013 dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss „schwarzer Filz“ an. Vielleicht gibt es noch diese Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss „grüner Filz“.
Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden
Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden.
Das passiert ausgerechnet bei den Grünen: Vetterleswirtschaft, die ins letzte Jahrhundert gehört. Aber was lernen wir daraus? Kommt jemand an die Macht, selbst wenn er politisch Grün ist und das Saubermannimage trägt, führt die erhaltene Machtbefugnis im Zweifel dazu, dass sie für eigene vermeintliche Vorteile auch missbraucht wird.
Die CSU spricht von Korruption! Alarm: Das Habeck-Ministerium im Filz-Fiasko!!
Wenn der „Badewannenmord“ gar kein Mord war
2008 soll Herr Manfred Genditzki die 87-jährige Lieselotte K. in ihrer Badewanne ertränkt haben. Nach 13 Jahren und sieben Monaten Haft wird sein Verfahren nun vor dem Landgericht München wiederaufgenommen.
M. Genditzki wurde zweimal zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. 2012 dann rechtskräftig und damit endgültig. Seither kämpft er um seine Freilassung und die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Da M. Genditzki die Tat – vermutlich zu Recht – immer bestritt, galt er als uneinsichtig, sodass er keine Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung hatte. Nach 4912 Tagen hinter Gittern hat M. Genditzki nun endlich die Chance seine Unschuld nachzuweisen.
M. Genditzki wohnte damals mit der verstorbenen Seniorin in einer Wohnanlage, war dort als Hausmeister tätig und unterstützte die Dame in ihrem alltäglichen Leben. Im Oktober 2008 wurde sie dann tot in ihrer Badewanne aufgefunden und er, als Bezugsperson und engster Vertrauter, geriet ins Visier der Ermittler. Auf Grund von Hämatomen auf der Kopfhaut der Seniorin ging die Gerichtsmedizin stets von einem Tötungsdelikt aus. Obwohl M. Genditzki jedes Mordmotiv, das ihm vorgeworfen wurde, widerlegen und von sich weisen konnte, wichen die Strafverfolger nie von ihm als Verdächtigen ab. Ohne Tatwaffe, ohne Motiv und ohne DNA-Nachweis wurde M. Genditzki letztlich verurteilt und inhaftiert.
Nach 4912 Tagen konnte die Verteidigerin des M. Genditzki nun endlich ein Wiederaufnahmeverfahren veranlassen.
Lamborghini-Kauf: Auf die Umstände kommt es an
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung zusammengefasst, unter welchen Umständen der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeuges ausgeschlossen ist. Und zwar:
Nicht gutgläubig beim Kauf eines Lamborghini ist, wer diesen nachts um 01:00 Uhr an einer Tankstelle vor einem Schnellimbiss gegen Zahlung eines Betrages von € 70.000,00 in bar erwirbt. Die Fahrzeugbesichtigung zwei Tage zuvor erfolgte auf dem Parkplatz einer Spielothek.
Der Erwerber hatte nicht lange Freude an dem Fahrzeug, er wurde tags später von dem spanischen Eigentümer auf Herausgabe verklagt. Das Fahrzeug war ein Mietfahrzeug gewesen und von den Mietern nicht mehr zurückgegeben worden. Das Gericht sah vorliegend keinen gutgläubigen Erwerb gegeben, weil die äußeren Umstände sehr zwielichtig seien und die Verkäufer die Berechtigung vom Eigentümer durch Vorlage einer Ausweiskopie, und davon nur die Vorderseite, nachweisen wollten. Der Käufer hätte stutzig werden müssen. Die Sorglosigkeit geht nun mit ihm heim.
[OLG Oldenburg, Urteil vom 27.03.2023, Az. 9 U 52/22]