Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO muss nachgewiesen werden
Das FG Baden – Württemberg hat entschieden, dass jeder Kläger, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO begehrt, die den Anspruch begründende Verletzung nachweisen muss.
Der Kläger verlangt Schmerzensgeld aufgrund der versehentlichen Übersendung privater Unterlagen an einen Dritten durch das zuständige Finanzamt für seine Einkommenssteuerveranlagung.
CDU und Kommunen laufen Sturm gegen das „Heizausforschungsgesetz“
Auch die CDU spricht von einer Überwachung wie in der DDR.
Viele Kommunen regen sich etwas auf, für andere scheitert der Habeck-Plan an etwas ganz banalem. Kommunen haben gar nicht das Personal dafür den Heiz- und Stromverbrauch der verschiedenen Eigentümer und Mieter aus den letzten drei Jahren zu erheben und dann noch zu melden. Dann kommt noch hinzu, dass in den nächsten Jahren auch die Boomer in Rente gehen und ein zusätzliches Loch reißen, das geburtenschwache Jahrgänge kaum füllen können. Dennoch wird ein ungutes Gefühl bleiben. Das Auskundschaften der Privatsphäre von Bürgern und Bürgerinnen war bislang mit den Grünen nicht zu machen. Jetzt plötzlich heiligt der Zweck die Mittel.
Ist das wirklich Habecks eigene Idee oder ist er immer noch in der „Mission Graichen“ unterwegs? Wo führt die Idee hin, wenn man sie zu Ende denkt?
Bekommen die Bürger – ähnlich wie in China – demnächst Verhaltenspunkte? Darf man künftig nicht mehr als so und so viel Minuten duschen? Badewannen füllen nur samstags? Wo soll die Datenerhebung hinführen?
Habeck ist dabei, die Grundüberzeugungen seiner Partei für "sein Vorhaben" zu opfern. Merkt er nicht, was er damit anrichtet? Bei den Grünen wächst neben den Realos und den Fundis noch eine dritte Spezies heran: Die Irrealos.
Habeck’s Heiz-Kataster wird zum Heiz-Desaster
Focus meldet, das Robert Habeck der Stimmung im Lande zum Trotz nunmehr eine zweite Runde in der Heizungsdebatte eingeläutet hat. Die Länder und Kommunen sollen von Immobilienbesitzern in Deutschland eine Reihe von Daten sammeln, um dann sogenannte „Wärmepläne“ zu erstellen. Die Länder sollen konkret die jährlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr ermitteln und so eine Art Heiz-Kataster erstellen. Legen Kommunen und auch die Energieversorger solche Werbepläne nicht rechtzeitig vor, drohen Strafen.
Irgendwie hört sich das nach Stasi und Kommunismus an.
1.) Stasi,
weil jetzt informelle Mitarbeiter der Kommunen die Häuser und damit die Bürger durchleuchten, was, wie und wann sie heizen und vor allem wie viel.
Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz
Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Anfang 2023 fand das Gesetz jedoch keine Mehrheit, sodass die Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss anrief und ein Kompromiss gefunden wurde.
Das überarbeitete Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verabschiedet und tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft.
Doch was beinhaltet das Gesetz überhaupt und was ist das Ziel des Gesetzes?
Das Ziel des Gesetzes ist es, „Whistleblowern“ die Angst vor Repressalien zu nehmen, wenn diese in Unternehmen auf Missstände aufmerksam machen wollen.
Das HinSchG verpflichtet alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu, eine interne Meldestelle und Meldekanäle einzurichten, über die Beschäftigte die Möglichkeit der Meldung von Verstößen und der Kenntnisnahme über Verstöße haben können. Die Einrichtung der internen Meldestelle ist den Beschäftigten bekannt zu machen.
Unternehmen, mit weniger als 249 Mitarbeitenden können eine gemeinsame Meldestelle mit anderen Unternehmen einrichten. Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, müssen jedoch eine eigene interne Meldestelle einrichten.
Intendantengehälter müssen dringend gedeckelt werden
Vorher darf es keine Anhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühren geben. Intendanten von Rundfunk- und Fernsehanstalten haben in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass sie hinsichtlich ihrer Vergütung regelrecht Wahnvorstellungen unterliegen. Bekannte Beispiele sind die geschasste Schlesinger und der noch amtierende Gniffke. Die Geschichte könnte lauten: Wenn aus Intendanten "Raff-tendanten" werden.
So sieht der Intendant des Südwestrundfunks, Kai Gniffke, kein Problem damit, dass er so viel verdient, wie der Bundeskanzler. Ein Verdienst von € 30.000,00 im Monat begründete Gniffke kürzlich damit, dass er sich für seine Mitarbeiter „das letzte Hemd zerreiße“. Das ist sicherlich kein Grund. Als ihm dann wohl nichts bessseres einfiel, empfand er sein Gehalt deswegen als angemessen, weil er jeden Tag die Verantwortung für 15 Millionen Menschen trage. Auch das ist kein Argument. Er hat die 15 Millionen nicht akquiriert und die schauen nicht nur SWR. So richtig gibt es keine überzeugende Rechtfertigung für den „Gehaltssechser“ des Herrn Kai Gniffke.
Solche Gehälter müssen gedeckelt werden, weil sie völlig aus dem Ruder laufen und einfach nicht gerechtfertigt sind. Vor allem auch deshalb, weil sie aus den Rundfunk-Beiträgen der Bürger finanziert werden.