Viel Rauch um nichts
78 Jahre alt äußerst rüstig und Kettenraucher dürfte die treffende Beschreibung für den Rentner Friedhelm Adolfs sein. In dem langwierigen und mit großem Medieninteresse verfolgten Rechtsstreit um die Kündigung des Mietvertrages des kettenrauchenden Rentners wies das Landgericht Düsseldorf am 28.9.2016 die Klage seiner Vermieterin ab. Schon vor Jahren hatte die Vermieterin den Mietvertrag des Rentners fristlos gekündigt. Angegeben als Kündigungsgrund war, dass der Kettenraucher seinen Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und damit auch die Gesundheit der Nachbarn gefährdet hätte. Friedhelm Adolfs wehrte sich gegen diese Kündigung. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf und auch dem Landgericht Düsseldorf hatte die Vermieterin Erfolg. Beide Instanzen hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Friedhelm Adolfs wollte sich jedoch noch nicht geschlagen geben und zog vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter hoben die Urteile der Vorinstanzen im Februar 2015 auf und verwiesen die Sache erneut an das Landgericht Düsseldorf zurück.
Erlaubt sich Böhmermann noch einen weiteren Schertz?
Kommentar zur Meldung, dass der Rechtsanwalt des TV-Satirikers Jan Böhmermann, Christian Schertz, die Bundeskanzlerin kritisiert (Focus vom 04.10.2016: Böhmermann-Anwalt übt Kritik an Merkel).
Kaum ist das Strafverfahren (vorerst) eingestellt, vermelden die Günstlinge des Rechts: „Ich hab das schon immer gewusst!“... Haben sie nicht! Wäre es um einen weniger öffentlich bekannten Fall gegangen, wäre viel eher mit einer Anklage zu rechnen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat vorliegend auch keinen „Freispruch“ erklärt, sondern dass letztlich nur deswegen keine Anklage erhoben wird, weil dem Beschuldigten kein vorsätzlich beleidigendes Handeln nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft wörtlich: „Der Vorsatz muss das Bewusstsein umfassen, dass eine Äußerung nach ihrem objektiven Sinn eine Missachtung einer Person darstellt.“
Hören/Sehen Sie sich das Schmähgedicht an. Kann man wirklich glauben, dass Herr Böhmermann davon ausgehen konnte, dass dieses Gedicht für jeden nur als Witz oder Unsinn erkennbar war ohne jedwede Ernsthaftigkeit oder Beleidigungsabsicht?
Ob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bestand haben wird, wird sich zeigen. Die Sache kann so oder so ausgehen und entbehrt nicht entsprechender Situationskomik.
Entschädigung bei Flugausfall
Entschädigungen bei Flugausfall (Flugannullierung) gibt es nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, sog. Flugastrechteverordnung.
Neue Pflegeeinstufung ab 2017
Ab dem Jahr 2017 weicht die umstrittene „Minuten-Pflege“ ganzheitlicheren Kriterien, die die Alltagslage realistisch darstellen sollen. Denn künftig zählen für die neuen fünf Pflegegrade nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern auch die Abhängigkeit von Helfern. Dies ist nicht zuletzt bei Demenz enorm wichtig. Es zähl künftig in besonderem Maße, wie selbstständig ein Mensch noch seinen Alltag meistert.
Bei Urlaubsreise in Türkei muss Mitsorgeberechtigter zustimmen
Aktuell kann ein Elternteil nicht alleine entscheiden, ob er mit dem gemeinsamen Kind eine Urlaubsreise in die Türkei macht. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. im Fall einer Kindesmutter, die mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei unternehmen wollte. Der getrennt lebende, aber mitsorgeberechtigte Vater wollte dies nicht. Er meint, er müsse zuvor zustimmen.
Das sah das OLG ebenso. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil alleine entscheiden könne, der die Obhut ausübt. Hier liege jedoch keine solche Angelegenheit des täglichen Lebens vor. Der mitsorgeberechtigte Elternteil müsse daher zustimmen.