Anspruch für Angehörige: Hinterbliebenengeld
Wer einen anderen schuldhaft verletzt, muss für dessen Arztkosten, Reha-Maßnahmen aufkommen und ein Schmerzensgeld bezahlen. Überlebt das Opfer nicht, ist der tödliche Ausgang in der Realität für den Schädiger oder dessen Versicherung oftmals „kostengünstiger“. Das wird jetzt wohl etwas anders. Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vorgelegt, der eine Erweiterung des § 844 BGB vorsieht.
"Waldi" kann nicht Erbe sein
Allzu oft ist der „treuste Freund des Menschen“ auch derjenige, den der Mensch in seinem letzten Willen bedenken will. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass ein Tier mangels „Rechtsfähigkeit“ nicht Erbe sein kann. Dies gilt auch, wenn das Haustier durch einen „Betreuer“ versorgt und betreut wird, jedenfalls solange nicht genau bestimmt ist, wer zu einem derartigen „Betreuer“ eingesetzt ist .
Haustiere in einer Eigentümergemeinschaft – Darf Hasso bleiben?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat durch Mehrheitsbeschluss entschieden, dass die Haustierhaltung für Mieter des Hauses und Wohnungseigentümer im sämtlichen Räumen des Hauses untersagt ist. Kurze Zeit später nimmt Familie Vierbein den Rüden Hasso, den Hund der verstorbenen Tante, bei sich auf, woraufhin sich die anderen Mieter beschweren. Hierbei berufen diese sich auf den bereits ergangenen Beschluss und fordern die Familie auf Hasso wegzugeben.
Bedrohung von Mitmietern rechtfertigt fristlose Kündigung
Droht ein Mieter einem Mitmieter mit einem Verbrechen (Abschneiden von Körperteilen), berechtigt dies den Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Das musste sich ein Mieter vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. sagen lassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Vermieter nicht hinnehmen müsse, dass ein Mieter sich eklatant gegen die Rechtsordnung verhält und somit nachhaltig den Hausfrieden stört.
[Q: Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 26.3.2015, 33 C 3506/14, wcr 08/2015]
"Gaga-Anwalt" hat keinen Anspruch auf Widerruf
Ein Augsburger Rechtsanwalt nervte im vergangenen Frühjahr eine Konstanzer Immobilienmaklerin so sehr, dass sie ihn in einer Whatsapp als „gaga“ bezeichnete. Als der Anwalt das las, verlangte er von der Immobilienmaklerin postwendend eine Widerrufserklärung und dazu noch ein Schmerzensgeld von insgesamt € 5.000,00. Die nachfolgende Klage beim Landgericht Konstanz blieb erfolglos. Das Gericht wies den Anwalt aus Augsburg darauf hin, dass Äußerungen und Wertungen innerhalb eines Dialogs von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das gilt auch bei einem Whatsapp-Verkehr.