Wer von der Polizei als Beschuldigter eine Ladung zur Vernehmung erhält, ist nicht verpflichtet, zu erscheinen. Nichtstun, hilft aber auch nicht weiter. Wenn gegen eine Person ermittelt wird, sollte diese wenigstens darauf achten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Dies gelingt am Besten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der als Verteidiger ausdrücklich Akteneinsicht beantragt, um Informationen über die Beschuldigung zu gewinnen. Nach erfolgter Akteneinsicht (der Anwalt darf sich von der Akte Kopien fertigen) wird der Rechtsanwalt mit dem Mandanten besprechen, ob und gegebenenfalls wie man sich äußert.
Erfolgt eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter, was nur in Ausnahmefällen geschieht, dann muss man zwar erscheinen, hat aber das Recht, keine Angaben zu machen. Auch in einem solchen Fall sollte man sich im Vorfeld an einen Rechtsanwalt wenden, der bei diesem Vernehmungstermin mit zugegen sein darf. Auch in einem solchen Fall wird der Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Der Betroffene selbst kann dies nicht.
Ein Ermittlungsverfahren kann Wochen, Monate, aber auch Jahre dauern. Für den Fall, dass sich ein Tatvorwurf für die Ermittlungsbehörden erhärtet, erhebt sie bei dem zuständigen Gericht Anklage. In vermeindlich klaren Fällen (Trunkenheitsfahrt) kann von der Staatsanwaltschaft auch ein Strafbefehl beantragt werden. Dann steht die meist Standartstrafe schon fest und eine mündliche Verhandlung (mit Publikum) wird vermieden. Hierauf kann der Verteidiger auch hinwirken, wenn eine Anklage im Raume steht. Im besten Fall wird das Verfahren ohne Weiterungen eingestellt, oder was nicht selten vorkommt, dass die Verfahrenseinstellung von einer Auflage abhängig wird. Meist ist dies wiederum die Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung oder Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten.
Wer in das Visier von Ermittlungsbehörden gerät, sollte grundsätzlich immer und auch so früh wie möglich Rechtsbeistand suchen.