RA Rafael Fischer | CORONA Ticker

Die Haftung ist letztlich die gleiche wie bei Vergiftung, Körperverletzung oder bei einem Unfall. Die Besonderheit hier ist: Jeder kennt das Coronavirus und die Folgen, die es haben kann. Jeder weiß, die Erkrankung ist ansteckend, zuweilen folgenschwer bis tödlich.

 

Wer selbst infiziert ist, sich nicht in Selbstisolation begibt und andere ansteckt, muss, wenn die Kausalkette nachverfolgbar ist, für den Schaden aufkommen, den die Erkrankten erleiden. Das kann sehr teuer werden. Selbst wenn zunächst einmal die Krankenkassen den Aufenthalt in der Intensivstation übernehmen und die Kosten für die Beatmungsgeräte, werden diese nach Möglichkeit beim Verursacher Regress nehmen. Es liegt nämlich keine Unvermeidbarkeit vor, sondern schlichte Ansteckung.

 

Es gibt Patienten, die sechs Wochen und mehr auf einer Intensivstation verbringen. Es gibt Erkrankte, die 430 Stunden beatmet wurden (siehe ausführlichen Bericht in der Welt vom 19.10.2020 unter "Beatmung, Dialyse, Rollator"). Ihre Behandlung kostet dann um die € 54.000,00. Hinzu kommt Schmerzensgeld und wenn nach der Entlassung noch chronische Schäden drohen, weiterer Schadensersatz und Schmerzensgeld.

 

Aufgrund der ungeheuren Medienpräsenz wird kaum jemand sich damit herausreden können: „Das habe ich nicht gewusst“.

 

Das sind allein die zivilrechtlichen Folgen. Eine strafrechtliche Verfolgung kann noch hinzukommen. Die „Superspreaderin“ von Garmisch hatte Glück. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft noch, doch konnte ihr bislang noch keine Coronainfektion nachgewiesen werden. Auch wenn das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung am Ende eingestellt wird. Die 26-jährige US-Amerikanerin hat gelernt: Aus Schaden wird man klug, zum Glück gab es bislang keinen Geschädigten.