Am Dienstag, den 22-09.2020 wird das Landgericht Berlin erstmal über die Klage eines Gastwirtes verhandeln, der Entschädigung für die Schließung seiner Kneipe mit dem Namen „KLO“ während des Lockdowns verlangt. Seiner Meinung nach ist die Betriebsschließung im Infektionsschutzgesetz gar nicht vorgesehen. Folglich fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Schließung. Zudem sei vom „KLO“ nie eine Gefahr ausgegangen. "Spülstunde" für Bier im KLO ist sonst täglich ab 19 Uhr bis Ende (in Berlin gibt es keine Sperrstunde). Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist wohl das erste einer möglichen Klagewelle.
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