Das Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmer, Freiberufler, die sich in unmittelbarer Folge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befinden und hierdurch massive Liquiditätsengpässe erleiden, können Antrag auf „Soforthilfe“ stellen. Dieser Betrag ist nicht zurückzubezahlen, verbleibt also als Unterstützungsleistung beim Empfänger.
Eine entsprechende Antragstellung ist ab dem 25.03.2020 möglich. Anträge wird es über die IHK geben, unabhängig davon ob man Mitglied ist oder nicht.
In der Regel werden Selbständige oder Personen mit bis zu 5 Beschäftigen mit monatlich € 3.000 unterstützt (längstens für den Zeitraum von 3 Monaten), Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten mit € 5.000 monatlich und Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten mit € 10.000 monatlich.
Haben Sie Probleme, die nächste Miete zu bezahlen? Können Sie Ihre Mitarbeiter bezahlen? Haben Sie schon Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt? Haben Sie mit Ihrer Bank über eine Tilgungsaussetzung gesprochen? Haben Sie geprüft, welche Verträge Sie jetzt kündigen oder stilllegen können? Haben Sie bei Ihrem Finanzamt bereits Antrag auf Steuererleichterung gestellt? Verfügen Sie über einen Maßnahmeplan, wie es demnächst weitergeht? Haben Sie die Bilanzen und BWA für die letzten Monate und das letzte Kalenderjahr (ggf. nur vorläufig) und eine Betriebsvorausschau zusammengestellt? Sind Sie durch die Gesamtsituation eingeschränkt oder gar überfordert? Sollen wir Sie da durchlotsen?
Wer Schwierigkeiten hat, den Antrag und die Begründung zeitnah und korrekt zusammenzustellen, dem helfen wir unter Berücksichtigung unserer Zeitkapazitäten auch im Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rafael Fischer, Oliver Hirt, Michael Schmid und Marita Rohde unter der Zentralnummer 07531/5956-10. Sie können uns aber auch eine E-Mail senden unter Darstellung Ihrer Ausgangssituation an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.