2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit Euro 8,84 auf Euro 9,19. Ab 2020 wird der Mindestlohn dann auf mindestens Euro 9,35 brutto die Stunde angehoben. Aber auch in verschiedenen Branchen steigen Mindestlöhne, beispielsweise im Dachdeckerhandwerk, im Gebäudereinigerhandwerk, im Elektronikhandwerk, in der Pflegebranche und bei Zeitarbeitern.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungen bzw. die Lohnbuchhaltung gesondert daraufhin überprüfen, ob die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden und gegebenenfalls auch die Arbeitszeiten dokumentiert erfassen. Für die Abteilung „Kontrolle Schwarzarbeit“ des Zoll ist die spätere Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns oftmals Vorwand oder „ausreichendes Verdachtsmoment“ für eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bei Arbeitgebern.