Redaktion KONLEX.DE | Strafrecht

In England wurde bereits eine Methode des genetischen Fingerabdruckes entwickelt. Seit 1990 beschloss der Bundesgerichtshof, dass nun auch in Deutschland die Methode des genetischen Fingerabdruckes in der Kriminaltechnik als Beweismittel zulässig sei. Das BKA betreibt seit 1998 eine DNA-Analyse-Datei, in der gespeicherte DNA-Profile mit Tatortspuren abgeglichen werden.

Die DNS enthält die gesamte Erbinformation eines Lebewesens. Jeder Mensch enthält in seiner DNS eine einzigartige Abfolge, die ihn von anderen unterscheidbar macht und zweifelsfrei identifizieren lässt. Die DNS-Analyse gehört in Strafverfahren zu den wichtigsten forensischen Werkzeugen. Sie ist aussagekräftiger und sicherer zu bewerten als z.B. eine Zeugenaussage. Relevant wird eine genetischer Fingerabdruck dann, wenn zwar ein Geständnis oder eine Zeugenaussage vorliegt, die DNA des Tatverdächtigen jedoch nicht mit den Beweisproben übereinstimmen.

Wie wird so ein Bioprofil gewonnen?

Das Bioprofil wird dadurch gewonnen, dass man Speichel in einen Thermorüttler von bis zu 100°C erhitzt, wodurch die enthaltenen Zellen dann zerstört werden. Die Flüssigkeit wurde dabei zentrifugiert und man kann dann die zurückgebliebene DNA der Zellen vom Rest trennen. Im Thermocycler wird ein bestimmter Teil der DNA milliardenfach vervielfacht. Dieser Prozess nennt sich Polymerasekettenreaktion (PCR). Der in der DNA durch den PCR vervielfachte Teil kommt nicht bei jedem Menschen gleich vor. Dieser DNA-Teil wird dann in eine Gel-Elektrophorese gegeben, um zu überprüfen, ob ein bestimmter DNA-Abschnitt in den Genen getragen wird.

Es werden in der Kriminalistik acht bis zehnt DNA-Abschnitte nach der Vervielfachung verglichen. Hier werden die Abschnitte untersucht, die jeder Mensch in sich trägt, jedoch können diese unterschiedlich lang sein. Der Täter wird dadurch überführt, dass die Länge der betrachteten DNA-Sequenzen mit dem eines biologischen Beweisstückes dann übereinstimmen.

Dadurch zeigt sich wie wichtig der genetische Fingerabdruck als Beweismittel bei Ermittlungen in Strafverfahren ist.