RA Rafael Fischer | Kapitalanlagerecht

Das Handelsblatt vom 27.11.2019 berichtet, dass Harald Seiz die Anweisungen der Bundesfinanzaufsicht ganz bewusst nicht beachte, weil er BaFin für unzuständig hält. Das könnte sich als unklug erweisen, denn die Firmenzentrale sitzt letztlich in Stuttgart. Wer ein unerlaubtes Geschäft (weiter) betreibt, macht sich strafbar. Warum lässt Harald Seitz es hierauf ankommen? Ein handfester Grund könnte sein, dass Harald Seitz und seine Firmengruppe die Kundengeschäfte gar nicht mehr rück abwickeln kann, weil das eingenommene Geld (etwa die Hälfte) als Provisionen an die Vertriebsleute ausgeschüttet worden sind und damit gar nicht mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall sollte jeder Anleger im eigenen Interesse möglichst schnell selbst Rückabwicklung verlangen.

Jubelfans von Harald Seiz / Karatbars verwirken möglicherweise spätere Schadensersatzrechte

Das Handelsblatt berichtet weiter, dass sich eine Reihe von Anhängern in den sozialen Netzwerken gemeldet haben und Harald Seitz als „unglaublichen Anführer“ loben. Entweder sind das Vertriebsleute, die sich (zu Recht) wegen der üppigen Provisionen gerne bedanken. Kommt es allerdings zum Crash, sind sie dann ebenfalls erheblichen Regressansprüchen ausgesetzt.

Wer dagegen als Kunde (Investor) öffentlich applaudiert, der kann möglicherweise sein späteres Recht auf Schadensersatz dadurch verlieren. Entweder ist es dann verwirkt oder das anfechtbare Rechtsgeschäft wurde in der öffentlichen Krise durch den Claqueur konkludent bestätigt.